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Ehegattenunderhalt und Kindesunterhalt Niederlande 2024

Gesetzliche Indexierung niederländischer Ehegatten- und Kindesunterhalt per 1.1.2024

Lesezeit: 2 Minuten | Datum der Publikation: 01-11-2023 | Typ: Blog/Artikel | Verfasser: Doris Klüsener

Anders als in Deutschland wird in den Niederlanden der – vom Gericht - festgesetzte bzw. einvernehmlich zwischen den Parteien vereinbarte Ehegatten- und Kindesunterhalt von Gesetzes wegen jährlich indexiert.

Das ergibt sich aus Artikel 1:402 a Burgerlijk Wetboek. Dieses bedeutet, dass der monatlich zahlbare Unterhaltsbetrag um einen bestimmten Prozentbetrag erhöht wird, dessen Höhe jeweils zum 1.1. eines neuen Jahres durch das niederländische Justizministerium neu festgelegt wird. 

Es bedarf keiner Anpassung oder Abänderung von bestehenden Unterhaltstiteln oder -vereinbarungen, die Erhöhung erfolgt von Gesetzes wegen.

Die Unterhaltsbeträge werden also jedes Jahr automatisch um einen bestimmten Prozentsatz indexiert. Der Prozentsatz für die Indexierung entspricht laut Gesetz dem Prozentsatz, um den die Löhne in den Niederlanden in dem betreffenden Jahr im Durchschnitt gestiegen sind. Dieser Prozentsatz wird vom niederländischen Zentralen Amt für Statistik (Centraal Bureau voor de Statistiek) berechnet.

Dadurch dass sich die Indexierung an der allgemeinen Entwicklung des Lohnniveaus orientiert, kann vermieden werden, dass der Unterhaltsberechtigte jedes Jahr eine Anpassung des Unterhalts aufgrund einer möglichen Inflation beantragen muss.

 

Ehegattenunderhalt und Kindesunterhalt Niederlande 2024

 

Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt in den Niederlanden 2024

Nunmehr ist der Prozentsatz bekannt geworden, um den die Unterhaltsbeträge ab dem 1. Januar 2024 erhöht werden. Dieser ist auf 6,2 % festgelegt worden.

In den letzten Jahren lagen die Indexierungsbeträge deutlich niedriger, und zwar bei:

2018: 1,5 %

2019: 2,0 %

2020: 2,5 %

2021: 3,0 %

2022: 1,9 %

2023: 3,4 %

Die allgemeine Lohn- und Kostensteigerung ist auch an den Niederlanden nicht vorbeigegangen und zeichnet sich nun auch in der relativ hohen Unterhaltsindexierung per 1.1.2024 ab.

2024: 6,2 %

 

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