Markenrecht in Deutschland

Die Marke hat sich nicht nur in Deutschland zu einem wichtigen Wirtschaftsgut entwickelt. Als messbarer Vermögenswert ist die Marke Teil Ihres Unternehmensvermögens und die Wertentwicklung ist abhängig von dem Erfolg Ihres Unternehmens und Ihrer Produkte am Markt. Eine gut eingeführt Marke kann dabei sogar mehr Wert sein als das Unternehmen selbst.

Was ist eine Marke?

Eine Marke dient der Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen Ihres Unternehmens und hilft diese von Waren und Dienstleistungen eines anderen Unternehmens zu unterschieden. Sie ermöglicht darüber hinaus die Zuordnung von Waren oder Dienstleistungen zu ihrem betrieblichen Ursprung. Ergänzend kommt ihr auch eine Werbe- und Qualitätsfunktion zu und stellt insofern nicht nur ein Symbol geistig-gewerblichen Schaffens dar, sondern verleiht Ihnen als Inhaber der Marke auch ein Ausschließlichkeitsrecht.

 

Welche Markenformen gibt es?

Als Marken können unter anderem Wort- und Bildzeichen, dreidimensionale Gestaltungen, Farben oder sogar Klänge und Zahlen bzw. Zahlenkombinationen geschützt werden. Markenzeichen steuern zunehmend zum Wiedererkennungswert von Unternehmen bei und gestalten sich somit als immer unabdingbarer.

 

Markenrecht bei Damsté

  • Markenanmeldung (DPMA, EUIPO, WIPO)
  • Hilfestellungen bei Markenrechtsverletzungen nach § 143 Markengesetz
  • Strategische Beratung bei der rechtlichen Analyse des Markenportfolios
  • Konzeptionierung und Überprüfung von Verträgen (Lizenzverträge, Kauf- und Übertragungsverträge usw.)

 

Entstehung des Markenschutzes

Gemäß § 4 MarkenG kann der Markenschutz auf drei unterschiedliche Arten entstehen. Der sicherste Weg zur Erlangung des Markenschutzes liegt in der Eintragung der Marke in das Register des DPMA, dem deutschen Patent- und Markenamt.

Der Schutz entsteht mit Eintragung, auch wenn zu dem Zeitpunkt noch keine Nutzung der Marke vorliegt. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, ein Zeichen im geschäftlichen Verkehr zu nutzen (sog. Benutzungsmarke). Hier entsteht der Schutz jedoch erst, wenn das Zeichen Verkehrsgeltung erlangt hat. Darüber hinaus besteht Schutz für solche Zeichen, die in Deutschland Verkehrsdurchsetzung erlangt haben, sodass die Marke notorisch bekannt ist (sog. Notorietätsmarke).

 

Die Marke als Ausschließlichkeitsrecht

Als absolutes Recht gewährt die Marke Ihrem Inhaber sowohl ein positives Nutzungs- als auch ein negatives Verbietungsrecht. Dies ermöglicht Ihnen als Inhaber der Marke einerseits die rechtsgeschäftliche Verwertung der Marke, entweder durch eigene Nutzung oder Übertragung oder Lizensierung an Dritte. Andererseits bietet es Ihnen als Inhaber Schutz gegen unbefugte Nutzungen Dritter, sodass Sie Dritten die Nutzung eines mit Ihrer Marke identischen oder verwechslungsfähigen Zeichens untersagen können.

 

Rechtsverletzung

Kommt es zu einer Markenrecht-Verletzung Ihrer Marke durch Dritte - bspw. durch Verwendung eines identischen oder ähnlichen Zeichens für gleiche oder ähnliche Produkte – können Sie von Ihrem Abwehrrecht Gebrauch machen. Gegen den Verletzer steht Ihnen zum einen ein verschuldensunabhängiger Unterlassungs-/Beseitigungsanspruch, zum anderen ein verschuldensabhängiger Schadensersatzanspruch zu. Ergänzend können Vernichtungs- und Rückrufansprüche gelten gemacht werden.

 

Kontaktieren Sie uns gerne!

Sie haben Fragen zur Anmeldung von Ihrer Marke? Sie wollen einer Markenrechtsverletzung nachgehen? Oder suchen Sie nach Auskunft für weitere Angelegenheiten rund um das Markenrecht in Deutschland?      

Wir bei Damsté stehen Ihnen mit unserer fachlichen Expertise im Markenrecht dazu gerne zur Verfügung. Nehmen Sie dazu gerne Kontakt mit unserem Rechtsanwalt für Markenrecht und gewerblichen Rechtsschutz in Deutschland Markus Sporleder, per E-Mail an sporleder@damste.nloder per Telefon +31 (0) 6 82  06 97 38.