Anwalt für Personenschaden Niederlande

Waren Sie in den Niederlanden in einen Unfall verwickelt und haben dabei körperliche oder seelische Schäden erlitten? Das nennt man Personenschaden. Unser niederländischer Anwalt für Personenschaden ist darauf spezialisiert, Schadensersatzansprüche von Deutschen Staatsbürgern in den Niederlanden durchzusetzen.

Brauchen Sie schnell einen niederländischen Anwalt für Personenschaden, der fließend Deutsch spricht? Rufen Sie die Telefonnummer +31 6 82 48 07 20 an.

Personenschaden in den Niederlanden

Personenschäden treten unerwartet auf, häufig als Folge von Verkehrs- oder Arbeitsunfällen, aber auch im Rahmen alltäglicher Tätigkeiten. Sie haben für die Betroffenen meist weitreichende Folgen. Die Geltendmachung von Personenschäden in Form von Schadenersatzansprüchen ist ein oft langwieriger und mühsamer Prozess, der oftmals mit einer hohen emotionalen Belastung verbunden ist. Gerade deshalb ist es im Schadenersatzrecht besonders wichtig, einen Anwalt zu beauftragen, der mit umfassender Kompetenz, fachlicher Expertise und dem nötigen Einfühlungsvermögen an die Sache herangeht. Unser deutschsprachiges Team bei Damsté ist darauf spezialisiert, die Schadensersatzansprüche von Deutschen in den Niederlanden durchzusetzen.

 

Unser Anwalt für Personenschadensrecht

Aryan Afzali ist ein niederländischer Anwalt und hat sich u.a. auf den Bereich des Personenschadensrechts spezialisiert. Herr Afzali ist in Aachen, Deutschland, als Sohn einer Niederländerin und eines Iraners aufgewachsen und hat sein Studium der Rechtswissenschaften in Maastricht, Niederlande absolviert. Aufgrund seines familiären Hintergrundes ist Aryan Afzali dreisprachig (Deutsch, Niederländisch, Farsi) aufgewachsen. Als deutscher Muttersprachler arbeitet er im German Desk unserer Kanzlei und ist mit der Beratung und Vertretung deutscher Mandanten in den Niederlanden bestens vertraut.

 

Verkehrsunfall in Holland

Die meisten Personenschäden in den Niederlanden erfolgen im Straßenverkehr. Ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit des Schädigers kann für den Betroffenen schwerwiegende Folgen haben. Infolgedessen können Sie Schmerzensgeldansprüche und Schadenersatzansprüche gegenüber dem Schädiger geltend machen.  Davon erfasst werden u.a. Sachschäden, Kosten für Haushaltshilfen oder Fahrtkosten für die Zeit, in welcher eine körperliche Beeinträchtigung vorliegt, oder aber auch außergerichtliche Kosten wie z.B. Kosten für  juristischen Beistand

Oft passieren Verkehrsunfälle in den Niederlanden während Geschäftsreisen oder im Urlaub. Dies stellt Betroffene oftmals vor weitere Herausforderungen. Als Teil des German Desks bei Damsté habe ich mich auf solche grenzüberschreitende Personenschadensfälle spezialisiert. Ein erfolgreicher Ausgang grenzüberschreitender Fälle setzt eine besondere Kenntnis beider Rechtssysteme, ein Verständnis beider Länderkulturen sowie die Möglichkeit Mandanten vor beiden Gerichtsbarkeiten (in Deutschland und den Niederlanden) zu vertreten, voraus. Für weitere Informationen lesen Sie auch unsere Unterseite über Verkehrsunfall in den Niederlanden.

 

Arbeitsunfall in den Niederlanden

Sollte man als Arbeitnehmer in den Niederlanden im Rahmen seiner Berufstätigkeit einen Unfall erleiden und diesen weder vorsätzlich noch fahrlässig zu vertreten haben, so ist der Arbeitgeber verpflichtet Ihnen im Fall der Arbeitsunfähigkeit Ihren Lohn in Höhe von mindestens 70% für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren weiter zu zahlen. Anschließend ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, Sie wieder in Ihre bisherige Jobposition einzugliedern. Dabei kann es zu Konflikten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer hinsichtlich der Dauer oder der Schwere der Arbeitsunfähigkeit, den Ansprüchen hinsichtlich der Wiedereingliederung oder aber mangels Kausalzusammenhang hinsichtlich der Geltendmachung der Kosten des Ausfalls des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber bei einer entsprechenden Versicherung kommen. Unser Team bei Damsté steht Ihnen als Arbeitgeber oder als Arbeitnehmer im Falle der Arbeitsunfähigkeit gerne beratend zur Seite. Neben dem Austausch mit der Versicherung, dem Arbeitnehmer selber und der UWV, können wir Sie auch hinsichtlich etwaiger aus der Arbeitsunfähigkeit entstehenden Problematiken wie z.B. hinsichtlich einer Kündigung beraten. Für weitere Informationen lesen Sie auch unsere Unterseite über Arbeitsunfall in den Niederlanden.

 

Unternehmerschaden Niederlande

Im Gegensatz zu Arbeitnehmern steht Unternehmern in den Niederlanden kein vergleichbarer Anspruch auf Verdienstausfall im Falle der Arbeitsunfähigkeit zu. Unternehmer und Selbstständige sind für sich selbst verantwortlich. Die Folgen des Ausfalls können weitreichende wirtschaftliche Folgen für die unternehmerische Tätigkeit des Betroffenen in den Niederlanden und Deutschland haben. Daher ist es für den Unternehmer von besonderer Bedeutung, eine Versicherung für den Fall seiner Arbeitsunfähigkeit abzuschließen. Sollte der Ernstfall eintreten, kann der Unternehmer seinen Verdienstausfall in den Niederlanden bei der Versicherung geltend machen. Die Ermittlung der Höhe des Verdienstausfalls und die Geltendmachung bei der Versicherung können Schwierigkeiten bereiten. Daher ist es von entsprechender Relevanz, einen Experten mit der Durchsetzung dieses Anspruches zu beauftragen. Bei weiteren Fragen zum Unternehmerschaden verweisen wir gerne auf unseren Beitrag zum Unternehmerschaden.

 

Schadenersatzansprüche und Schmerzensgeld

Ob Ansprüche des Betroffenen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in den Niederlanden bestehen, hängt von vielen Faktoren ab. Etwaige Ansprüche können neben Krankheitskosten, außergerichtlichen Kosten und sonstigen Sachschäden auch Kosten umfassen, die im Zuge des Verlusts der Selbstständigkeit entstehen. Dazu zählen z.B. Kosten für eine Haushaltshilfe oder einen Gärtner. Haben Sie mehr Fragen dazu, ob Ihnen ein Schadenersatzanspruch zusteht? Auch das Bestehen von Schmerzensgeldansprüchen richtet sich nach vielen verschiedenen Faktoren. Jedoch gestaltet sich die Durchsetzung etwaiger Ansprüche, wie Sie hier sehen, insbesondere bei länderübergreifenden Sachverhalten, als schwierig. Unser Team vom German Desk bei Damsté hat sich auf solche Fälle spezialisiert und steht Ihnen gerne beratend zur Seite. Für weitere Informationen lesen Sie auch unsere Unterseite über Schadensersatz in den Niederlanden.

 

Kontakt

Benötigen Sie einen Anwalt für Personenschaden in den Niederlanden? Unser deutschsprachige Anwalt Herr Aryan Afzali steht Ihnen gerne beratend zur Seite und vertritt Sie vor Gericht. Nehmen Sie dazu gerne unverbindlich Kontakt auf, per Telefon unter +31 (0) 682 48 07 20 oder per E-Mail unter afzali@damste.nl.