Erbrecht - Immobilie in den Niederlanden

Befindet sich in dem Erbe eine Immobilie in den Niederlanden, wirft dieses zahlreiche Rechtsfragen auf. Bei der Regelung grenzüberschreitender Erbfälle sind einige besondere Aspekte zu beachten.

Welches Erbrecht gilt?

Wie unterscheiden sich das deutsche und das niederländische Erbrecht?

Wie werden Immobilien bei grenzüberschreitenden Erbfällen besteuert?

Anwendbares Recht bei Erbfällen Niederlande - Deutschland

Wie bei allen deutsch-niederländischen Rechtsfragen ist zunächst zu klären, welches Recht auf den konkreten Erbfall anzuwenden ist.

Das auf alle Erbfälle nach dem 17.8.2015 anzuwendende Recht bestimmt sich gemäß der seitdem anwendbaren EU-Erbrechtsverordnung vorrangig nach der Rechtswahl des Erblassers. Hat der Erblasser jedoch keine ausdrückliche Rechtswahl getroffen, so ist auf den Erbfall das Recht des Staates anzuwenden, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Das anzuwendende Recht bestimmt sich also nicht (mehr) nach der Staatsangehörigkeit des Erblassers oder nach dem Recht des Ortes, an dem sich das Erbe befindet!

 

Beispiel: Erbe eines Ferienhauses in den Niederlanden

Frau Jansen, eine niederländische Staatsangehörige, ist als Professorin an der Universität Münster tätig und mit dem Deutschen Herrn Müller verheiratet. Sie verstirbt im Sommer 2016 in Münster, wo sie mit dem Mann ihren drei Kindern lebte. Frau Jansen besaß zum Zeitpunkt ihres Ablebens eine Eigentumswohnung in Münster, ein Ferienhaus in den Niederlanden und aufgrund ihrer Gastprofessur ein kleines Apartment in Brüssel, wo sie ab und an wohnhaft war.

Weil sich der gewöhnliche Aufenthalt der Frau Jansen in Münster befindet, findet vorliegend deutsches Erbrecht Anwendung. Ihr Erbe besteht aus der Wohnung in Münster, dem Ferienhaus in den Niederlanden und dem Apartment in Brüssel.

Das deutsche und das niederländische Erbrecht unterscheiden sich unter anderem dahingehend, dass im niederländischen Recht die Nachkommen ihre Ansprüche auf das Erbe - sofern der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes verheiratet ist – grundsätzlich erst mit dem Ableben des anderen Ehegatten einfordern können. Nach dem hier anwendbaren deutschen Recht können die drei Kinder ihr Erbe nach der Mutter nun bereits geltend machen, sie erben neben ihrem Vater.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Blogartikel zum Thema Erbrecht in Deutschland und den Niederlanden im Vergleich.

 

Erbschaftssteuer für Immobilien zwischen Holland und Deutschland

Von der Abwicklung des Erbfalls zu unterscheiden ist die Festsetzung und Entrichtung der Erbschaftsteuer. Das deutsche und niederländische Recht zur Erbschaftssteuer unterscheidet sich deutlich. In grenzüberschreitenden Fällen, d.h. bei Erbfällen, die sowohl Deutschland als auch die Niederlande betreffen, ist nach beiden nationalen Steuerrechten zu prüfen, ob und in welcher Höhe Erbschaftsteuer anfällt. Teilweise kann es in grenzüberschreitenden Fällen dazu kommen, dass sogar eine Doppelbesteuerung anfällt, da es – derzeit – zwischen Deutschland und Holland kein Doppelbesteuerungsabkommen gibt.

 

Niederländische Erbschaftssteuer

Das niederländische Erbschaftsteuerrecht findet umfassend Anwendung, wenn der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt in den Niederlanden hatte oder wenn der Erblasser niederländischer Staatsangehöriger ist und nicht länger als zehn Jahre im Ausland gelebt hat.

Es besteht ausschließlich eine beschränkte Steuerpflicht für solche Gegenstände, welche sich in den Niederlanden befinden.

 

Deutsche Erbschaftssteuer

Nach deutschem Erbschaftsteuerrecht besteht eine unbeschränkte Erbschaftssteuerpflicht für alle sogenannten Inländer, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Gleiches gilt für deutsche Staatsangehörigkeit, die vor nicht mehr als fünf Jahren ausgewandert sind. Daneben gibt es unter Umständen die sogenannte beschränkte Erbschaftssteuerpflicht bei Inlandsvermögen eines Nicht-Inländers.

Im Beispielsfall gilt für das Erbe nach Frau Jansen die unbeschränkte Erbschaftssteuerpflicht; auch das Auslandsvermögen – sprich die Immobilien im Ausland – zählen mit.

 

Haben Sie Fragen zum Erben einer Immobilie in den Niederlanden oder wünschen Sie eine persönliche Beratung in einem konkreten Erbfall?

Bei weiteren Fragen zum Erbrecht in Deutschland und den Niederlanden nehmen Sie gerne Kontakt auf mit unseren Anwältinnen für Familien- und Erbrecht:

●      Rechtsanwältin Doris Klüsener, Email: klusener@damste.nl, tel. 0031-6-82305814

●      Mr. Rebecca Orgel, Email: orgel@damste.nl, tel. 0031-6-30630279 

bzw. Telefonzentrale 0031 53 484 0000.