Arbeitsvertrag Niederlande

Arbeitgeber aus Deutschland, die einen niederländischen Arbeitnehmer einstellen wollen, stellen sich oftmals die gleichen Fragen zu Arbeitsverträgen in den Niederlanden. Unsere niederländischen und deutschen Anwälte für Arbeitsrecht erklären Ihnen die Unterschiede zwischen einem Arbeitsvertrag nach niederländischem Recht und deutschen Arbeitsverträgen.

Worin unterscheiden sich ein deutscher und ein niederländischer Arbeitsvertrag?

Wenn wir von einem niederländischen Arbeitsvertrag sprechen, meinen wir einen Arbeitsvertrag nach niederländischem Recht (und keine niederländische Übersetzung eines deutschen Arbeitsvertrags nach deutschem Recht).

Zu den wichtigsten Unterschieden beim Arbeitsrecht in den Niederlanden und Deutschland zählen die Regelungen zu Kündigungen und Probezeiten.

 

Was sind die Unterschiede zwischen einem Arbeitsvertrag nach niederländischem Recht und einem Arbeitsvertrag nach deutschem Recht?

Zu den wichtigsten Unterschieden im deutschen und im niederländischen Arbeitsrecht zählen sicherlich die Regelungen bezüglich Kündigungen und Probezeiten. Außerdem gibt es in den Niederlanden verschiedene Arten von Arbeitsverträgen.

 

Probezeiten

In Deutschland dauert die Probezeit eines Arbeitnehmers maximal 6 Monate. Das Arbeitsverhältnis kann in dieser Phase mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden.

In den Niederlanden dauert die Probezeit nie länger als 2 Monate. Bei befristeten Arbeitsverträgen kann die Probezeit sogar nur 1 Monat betragen. Während der Probezeit gibt es nach niederländischem Arbeitsrecht keine Kündigungsfrist - weder für Kündigungen durch den Arbeitgeber, noch für Kündigungen durch den Arbeitnehmer.

 

Kündigungen

In Deutschland können Arbeitgeber einen Mitarbeiter wesentlich einfacher kündigen als in den Niederlanden. Sofern die jeweilige Kündigungsfrist berücksichtigt wird, können Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis in Deutschland im Prinzip schriftlich beenden.

In den Niederlanden ist die Kündigung eines Arbeitnehmers mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag wesentlich schwieriger. Hierfür muss nach niederländischem Arbeitsrecht zunächst die niederländische Arbeitnehmer-Behörde UWV zustimmen. Alternativ kann ein Bezirksrichter (ndl. kantonrechter) einen Arbeitsvertrag auflösen. Im Vergleich zur schriftlichen Kündigung in Deutschland ist der Kündigungsprozess eines unbefristeten Arbeitsvertrags also deutlich aufwändiger. Bei befristeten Arbeitsverträgen in den Niederlanden ist die Prozedur jedoch anders.

 

VIDEO: ARTEN VON ARBEITSVERTRÄGEN IN HOLLAND

 

Welche Arten von Arbeitsverträgen gibt es in den Niederlanden?

Es gibt unterschiedliche Arbeitsverträge in den Niederlanden. Darunter fallen unbefristete Arbeitsverträge, zeitlich befristete Arbeitsverträge sowie ein niederländischer Sonderfall.

  • Ein zeitlich unbefristeter Arbeitsvertrag kann in den Niederlanden, wie bereits oben erwähnt, nicht einfach so beendet werden. Dafür ist eine Zustimmung der niederländischen Arbeitnehmer-Behörde UWV notwendig oder eine Auflösung des Arbeitsvertrages durch einen Bezirksrichter (ndl. kantonrechter).
  • Ein zeitlich befristeter Arbeitsvertrag endet in den Niederlanden meist an einem konkreten Datum. Dies hat für Arbeitgeber den offensichtlichen Vorteil, dass nach dem Enddatum alle Vereinbarungen enden und keine Kündigung mehr notwendig ist.
  • Achtung: Bei zeitlich unbefristeten Arbeitsverträgen sollten Sie jedoch aufpassen, dass Sie das Enddatum als Arbeitgeber immer gut im Blick haben. Ein befristeter Vertrag endet am vereinbarten Enddatum. Wenn Sie als Arbeitgeber jedoch die einmonatige Kündigungsfrist nicht einhalten, schulden Sie dem Arbeitnehmer eine sogenannte Ankündigungsgebühr (ndl. aanzegvergoeding). Der Vertrag endet dennoch. Außer Sie lassen die Zusammenarbeit stillschweigend weiterführen, aber dann ist das wieder eine andere Situation.
  • Verträge für Arbeitnehmer auf Abrufbasis sind ein niederländischer Sonderfall. Sie ermöglichen Arbeitgebern, flexibel auf Schwankungen bei der Auftragslage reagieren zu können. Bei dieser Vertragsart werden für den Arbeitnehmer kein fester Arbeitsumfang und keine festen Arbeitszeiten festgelegt. Die Arbeitnehmer stehen dem Unternehmen quasi auf Abruf zur Arbeit zur Verfügung. Daher kommt auch der niederländische Name oproepovereenkomst, was soviel heißt wie Abrufvereinbarung.
  • 3 Unterarten von Abrufvereinbarungen: Verträge für Arbeitnehmer auf Abrufbasis spalten sich auf in die folgenden drei Unterarten: Abrufverträge mit Vorvereinbarungen (oproepcontracten met voorovereenkomst), Null-Stunden-Verträge (nulurencontracten) und sogenannte Min-Max-Verträge mit einer vertraglichen Untergrenze und Obergrenze des Abrufumfangs (min-max-contracten).

Fazit zu niederländischen Arbeitsverträgen

An einigen Stellen unterscheidet sich das deutsche und niederländische Arbeitsrecht. Bei Arbeitsverträgen mit niederländischen Arbeitnehmern sollten Sie sich als Arbeitgeber vorab noch gründlicher überlegen, ob Sie sich für ein befristetes oder ein unbefristetes Arbeitsverhältnis (oder gar ein Arbeitsverhältnis auf Abrufbasis) entscheiden.

Neben den oben vorgestellten Regelungen zu Probezeiten und Kündigungen gibt es selbstverständlich auch noch weitere Unterschiede beim niederländischen Arbeitsrecht. Gerne beraten unsere Anwälte für niederländisches Arbeitsrecht Sie auf deutsch zu Arbeitsverträgen. Da in unserer Kanzlei auch deutsche Rechtsanwälte für deutsches Arbeitsrecht arbeiten, können wir Sie bei grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen optimal beraten.

 

Fragen zu Arbeitsverträgen in den Niederlanden

Bei Fragen zu niederländischen oder grenzüberschreitenden Arbeitsverträgen nehmen Sie gern Kontakt auf mit unserer deutschsprachigen Anwältin, Frau Irith Hoffmann, via hoffmann@damste.nl oder +31 630 5384 68.