Arbeitsunfall in den Niederlanden

Wenn sich ein Personenschaden während der Arbeit ereignet, haftet nach dem niederländischen Recht in den meisten Fällen der Arbeitgeber. Welche Folgen hat ein Arbeitsunfall in den Niederlanden für den Arbeitgeber? Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung, Krankengeld oder Schmerzensgeld? Was ist bei der Geltendmachung eines solchen Anspruches in den Niederlanden zu beachten?

Haftung im niederländischen Arbeitsrecht

Im niederländischen Recht gilt der Grundsatz, dass der Arbeitgeber für Personenschäden zu haftet hat, welche sich im Arbeitsunfall ereignen, sofern der Arbeitnehmer diese Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten haben. Der Arbeitgeber kann sich in den Niederlanden außerdem der Haftung entziehen, sofern er schlüssig darlegen kann, dass er alles in seiner Macht Stehende unternommen hat, um den Eintritt eines solchen Arbeitsunfalls zu verhindern.

Jedoch haftet nach niederländischem Arbeitsrecht auch der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber für solche Schäden, welche als Folge seiner Arbeitshandlungen an dem Eigentum des Unternehmens entstehen. Darüber hinaus haftet auch Dritte wie Lieferanten oder Abnehmer für gegenüber dem Unternehmen verursachten Schäden.

 

Meldung des Arbeitsunfalls

In allen Fällen ist ein Arbeitsunfall der zuständigen niederländischen Aufsichtsbehörde SZW (Sociale Zaken en Werkgelegenheid) zu melden. Sodann wird eine Untersuchung über den Hergang und die Umstände des Arbeitsunfalls eingeleitet. Sollte ein Personenschaden mit Todesfolge eingetreten sein, so wird die niederländische Staatsanwaltschaft darüber hinaus strafrechtliche Untersuchungen einleiten.

 

Lohnfortzahlung in den Niederlanden

Der Arbeitgeber ist nach niederländischem Recht gesetzlich verpflichtet, dem Arbeitnehmer bei Arbeitsunfähigkeit für einen Zeitraum von zwei Jahren mindestens 70% des Lohnes fortzuzahlen. Darüber hinaus hat der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer in den Niederlanden anschließend die bisherige Jobposition zurückzugewähren und den Arbeitnehmer wieder einzugliedern. Ob Schmerzensgeld oder Krankengeld zu zahlen sind, ist vom Einzelfall abhängig. Gerne beraten wir Sie.

 

Verdienstausfall bei Selbstständigen

Unternehmer und Selbstständige haben eine solche Sicherheit in Form eines vergleichbaren Anspruches auf Verdienstausfall nicht. Entsprechend können die Folgen einer Arbeitsunfähigkeit in den Niederlanden schwerwiegende Folgen für die unternehmerische Tätigkeit des Betroffenen haben. Demnach ist es für Unternehmer und Selbstständige von besonderer Bedeutung, eine Versicherung für den Fall der Arbeitsunfähigkeit abzuschließen. Sollte der Ernstfall eintreten, kann der Unternehmer seinen Verdienstausfall und etwaige Unternehmensschäden in den Niederlanden bei der Versicherung geltend machen. Dabei gestaltet sich die Ermittlung der Höhe des Verdienstausfalls und der wirtschaftlichen Belastung der Konsequenzen des Arbeitsausfalls oftmals schwierig. Daher ist es ratsam, einen Experten heranzuziehen.

 

Unsere Tätigkeit im Bereich des Personenschadensrecht umfasst unter anderem:

  • Geltendmachung von Verdienstausfall gegenüber dem Arbeitgeber
  • Abschluss einer Versicherung für Unternehmerschäden
  • Geltendmachung von Verdienstausfall und Unternehmerschäden gegenüber der Versicherung

 

Kontakt

Unser Team aus Anwälten für Personenschaden und Arbeitsrecht steht Ihnen als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer bei der Geltendmachung der Folgen eines Arbeitsunfalls gerne umfassend zur Seite. Nehmen Sie dazu gerne Kontakt auf mit Herrn Aryan Afzali, per Telefon unter +31 682 48 07 20 oder per E-Mail an afzali@damste.nl. Gerne können Sie sich auch auf unserer Website informieren.