Anwalt für Wohnungseigentumsrecht in Deutschland

Als Eigentümer einer Wohnung ist man mit Nachbarn, anderen Wohnungseigentümern oder einer Wohnungseigentümergemeinschaft konfrontiert. Das Wohnungseigentumsrecht in Deutschland versucht, Angelegenheiten im Verband mit Wohnungseigentum zu regeln. Unser Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht berät Sie gern zu Gemeinschaftsordnung, Teilungserklärung und anderen Fragestellungen.

Anwalt für Wohnungseigentümer

Unser deutscher Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht, Markus Sporleder, hat viel Erfahrung in der Beratung von deutschen und niederländischen Mandanten zum deutschen Wohneigentumsrecht. Außerdem steht er deutschen Wohnungseigentümern auch regelmäßig bei Fragen zu Wohnungseigentum in den Niederlanden zur Seite, gemeinsam mit seinen niederländischen Anwaltskollegen bei Damsté.

Unser Anwalt für Wohnungseigentumsrecht berät Wohnungseigentümer und hilft in folgenden Fragestellungen:

  • Beratung der Wohnungseigentümergemeinschaft als Ganzes
  • Beratung einzelner Wohnungseigentümer
  • Gemeinschaftsordnung: Rechte und Pflichten innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft
  • Vertragsgestaltung im Wohnungseigentumsrecht
  • Prüfung von Verträgen, Erklärungen und Beschlüssen
  • Aufteilung von Wohnungseigentum und Gebäuden, inkl. Aufteilungsplan
  • Teilungserklärung: Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt, dass/wie das Wohnungseigentum aufgeteilt wird; wir unterstützen Sie auch, die Teilungserklärung zu beantragen
  • Verwaltung des Wohnungseigentums (Wahrnehmung von Verwaltertätigkeiten)
  • Eigentümerversammlung: Beschlussvorlagen, Durchführung, Begleitung, Vertretung des Wohnungseigentümers bzw. Erstellung einer Vollmacht, Führung des Protokolls der Versammlung, sowie Beratung und Prüfung zur Beschlussfähigkeit und Ladungsfrist
  • Prüfung und Anfechtung von Beschlüssen
  • Gewährleistungsansprüche durchsetzen aus der Errichtungsphase sowie bei Sanierung, Instandhaltung, bzw. Instandsetzung
  • Hausgeld zur Bewirtschaftung, Pflege und Instandhaltung des Wohnungseigentums
  • Rechtliche Beratung beim Erwerb und der Veräußerung von Grundstücken

 

Wohnungseigentumsrecht und Wohnungseigentumsgesetz

Das Wohnungseigentumsrecht ist ein Teil des Zivilrechts, welches den Erwerb von Eigentumswohnungen und die damit einhergehenden Rechte und Pflichten behandelt. Im deutschen Recht ist das Wohnungseigentumsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt.

Um zu prüfen, ob das Wohnungseigentumsrecht einschlägig ist, ist zwischen Grundstückseigentum und Wohnungseigentum zu unterscheiden. Anders als beim Wohnungseigentum hat der Grundstückseigentümer beim Verfahren mit seinem Grundstück mehr Spielraum.

Das Wohnungseigentumsgesetz stammt aus dem Jahre 1951 und ist entsprechend ein sehr altes Gesetz. Es unterliegt seither einem stetigen Wandel. Die letzte große Reform des Wohnungseigentumsgesetz trat 2020 in Kraft. Im Zuge der gesetzgeberischen Bemühungen kam es zu einer Erleichterung baulicher Maßnahmen und der Förderung von Elektromobilität, Glasfaseranschluss und Barrierefreiheit. Diese konkreten Erleichterungen stellen für den einzelnen Eigentümer eine große Verbesserung hinsichtlich des technischen Fortschritts dar. Dies gilt insbesondere im Bereich der zum Erhalt einer Immobilie unerlässlichen baulichen Veränderungen. Durch Vereinfachung der erforderlichen Mehrheiten innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft wurde die Grundlage für einen erleichterten dauerhaften Erhalt der Immobilie geschaffen.

 

Wohnungseigentümergemeinschaft

Im Rahmen des Wohnungseigentumsrecht kommt der Wohnungseigentümergemeinschaft wohl die größte praktische Bedeutung zu. Bei der Wohnungseigentümergemeinschaft handelt es sich um einen Zusammenschluss von Eigentümern, die anteilig Eigentum oder Teileigentum an dem jeweiligen Wohnobjekt oder Grundstück haben. Der Zusammenschluss der Eigentümer dient dazu, Entscheidungen über das Wohnungseigentum, welche die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer tangiert, intern durch Vereinbarungen und Beschlüsse zu treffen. Bei diesen Vereinbarungen und Beschlüssen kann es sich um Entscheidungen über die Instandhaltung des Eigentums, bauliche Veränderungen oder aber über die Gestaltung des gemeinsamen Gartens handeln. 

 

Wohnungseigentumsrecht vs. Mietrecht

In der Praxis werden Wohnungseigentümer oftmals mit Sachverhalten konfrontiert, die sowohl das Wohnungseigentumsrecht als auch das Mietrecht betreffen. Unser Anwalt Markus Sporleder ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und kann Sie daher zu beiden Rechtsgebieten beraten. Mehr Informationen zu Mietangelegenheiten erfahren Sie auf unserer Unterseite Mietrecht in Deutschland.

 

Kontakt

Haben Sie Fragen zum Wohnungseigentumsrecht in Deutschland? Benötigen Sie als Wohnungseigentümergemeinschaft oder einzelner Eigentümer Beratung? Wir bei Damsté stehen Ihnen mit unserer fachlichen Expertise im deutschen Wohnungseigentumsrecht dazu gerne zur Verfügung. Nehmen Sie dazu gerne Kontakt mit unserem Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Markus Sporleder, auf per E-Mail an sporleder@damste.nl oder per Telefon unter +31 6 82 06 97 38.