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Konkurs und Insolvenzverfahren in den Niederlanden

Wie läuft ein Insolvenzverfahren in den Niederlanden ab? Welche Möglichkeiten gibt es, um das Verfahren abzuwenden? Welche Formen der Insolvenz gibt es in den Niederlanden? Unsere Fachanwälte im Bereich des Insolvenzrechts haben umfangreiche Erfahrung als Insolvenzverwalter und beraten Sie gerne in deutscher Sprache in deutsch-niederländischen Insolvenzverfahren.

Insolvenzverfahren in den Niederlanden

Das Insolvenzrecht in den Niederlanden und in Deutschland unterscheidet sich erheblich. In den Niederlanden wird das Konkursverfahren vor den Gerichten (ndl. Arrondissementsrechtbanken) durchgeführt, wohingegen das Insolvenzverfahren in Deutschland von einem Insolvenzverwalter durchgeführt wird.

Der Ablauf eines Konkurses in den Niederlanden gliedert sich grundsätzlich wie folgt:

  1. Antrag: Anmeldung des Konkurses in den Niederlanden mit einem Konkursantrag.
  2. Prüfung des Konkursantrags durch das niederländische Gericht.
  3. Konkursurteil: Ernennung eines Konkursverwalters und eines Konkursrichters
  4. Der Konkursverwalter verwaltet die Konkursmasse, d. h. der Vorstand kann nicht länger eigenständig über das Vermögen verfügen. Der Konkurs wird am Tag nach der Entscheidung in das zentrale Insolvenzregister (insolventies.rechtspraak.nl) eingetragen. 
  5. Der Konkursverwalter wird tätig. Dieser handelt stets im Interesse der Gesamtgläubiger und versucht, so viel Geld wie möglich für die Gesamtgläubiger einzutreiben, um deren Ansprüche gegenüber dem Schuldner zu begleichen.
  6. Nachdem der Konkursvewalter alle Vermögenswerte liquidiert und die Ursachen des Konkurses und seine Rechtmäßigkeit untersucht hat, prüft er, ob und wie eine Verteilung an die Gläubiger erfolgen kann (in den meisten Konkursen ist dies nicht möglich).
  7. Sofern eine Verteilung der Konkursmasse an (einige) Gläubiger erfolgen kann, wird der Konkurs durch eine endgültige Verteilungsliste beendet. Andernfalls erfolgt ein vereinfachter Vergleich oder das Konkursverfahren wird mangels liquider Masse beendet.

 

Beratung bei Insolvenzverfahren in den Niederlanden

Der Zeitraum vor der Insolvenz in den Niederlanden ist oft ausschlaggebend für den Ausgang des Verfahrens und dafür, ob eine Haftung des Geschäftsführers, ein Schadensersatzanspruch des Gläubigers oder andere unerlaubte Handlungen vorliegen. Im Rahmen eines Restrukturierungsverfahrens kann ein letzter Versuch unternommen werden, um die drohende Zahlungsunfähigkeit abzuwenden. Andernfalls ist es den Parteien schlichtweg ein Anliegen ihre Interessen durchzusetzen. Sowohl für Schuldner als auch für Gläubiger kann eine rechtzeitige Beratung durch einen niederländischen Rechtsanwalt sicherstellen, dass die Interessen und Ansprüche einer Person auf bestmögliche Weise durchgesetzt werden. Unsere niederländischen Insolvenzanwälte beraten Sie in Ihrem Anliegen gerne auch in deutscher Sprache.

 

Insolvenzformen in den Niederlanden

Im niederländische Recht wird zwischen drei Formen der Insolvenz unterschieden:

  • Konkurs: Ein Konkurs (ndl. faillissement) kann in den Niederlanden erklärt werden, wenn ein Zustand der Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Sowohl Unternehmen als auch natürliche Personen können für insolvent erklärt werden.
  • Zahlungsaufschub: Durch einen Zahlungsaufschub (ndl. surseance van betaling) kann ein Unternehmer einen Aufschub der Zahlungen erwirken. In den Niederlanden folgt auf einen Zahlungsaufschub jedoch sehr häufig ein Konkurs.
  • Umschuldung: Eine natürliche Person, die sich in einer Konkurssituation befindet oder von einem Konkurs bedroht ist, kann beantragen, zur Umschuldung (ndl. schuldsanering) zugelassen zu werden. Wenn sie die Bedingungen erfüllt, wird ein Verwalter ernannt. Wenn der Konkursschuldner alle Bedingungen erfüllt, werden ihm am Ende der Umschuldung alle Schulden erlassen (er bekommt eine neue Chance).

 

Insolvenzverwalter in den Niederlanden

Suchen Sie einen geeigneten Insolvenzverwalter, der sich im niederländischen, deutschen und internationalen Insolvenzrecht auskennt und auch mit deutschen und niederländischen Gläubigern umzugehen weiß? Unsere Insolvenzanwälte verfügen über umfangreiche Erfahrung in deutsch-niederländischen Insolvenzverfahren und werden im Rahmen dieses auch regelmäßig als Insolvenzverwalter eingesetzt.

 

Kontakt

Haben Sie Fragen zum Insolvenzverfahren und Konkursverfahren in den Niederlanden? Oder suchen Sie einen Insolvenzverwalter für deutsch-niederländische Insolvenzverfahren? Dann kontaktieren Sie bitte unsere niederländische Rechtsanwältin Joyce Schulte unter schulte@damste.nl oder unter +31 6 82 44 59 30.