Unterhalt in den Niederlanden

Kindesunterhalt oder Partnerunterhalt sind die häufigsten Unterhaltszahlungen in Holland. Komplexer wird die Unterhaltsermittlung, wenn beide Partner unterschiedlicher Nationalität sind (Bsp. Vater Niederländer, Mutter Deutsche) oder beide Partner auf der jeweils anderen Seite der Grenze wohnen.

Unterhaltszahlungen in den Niederlanden sind ebenso wie in Deutschland ein finanzieller Beitrag zur Deckung der Lebenshaltungskosten. Die Höhe des Unterhalts richtet sich im Grundsatz danach, was die Kinder und der am wenigsten verdienende (ehemalige) Ehegatte benötigen, um ihren Lebensunterhalt weiter bestreiten zu können.

 

Wichtig: Für die Ermittlung des Unterhalts werden die beiden Nettoeinkommen der Ehepartner zum Zeitpunkt der Scheidung ermittelt. Der Betrag ergibt sich somit aus dem Einkommen der Partner abzüglich aller Fixkosten.

 

Kindesunterhalt in den Niederlanden

Minderjährige (unter 18 Jahren) erzielen normalerweise kein eigenes Einkommen und sind in dieser Lebensphase von ihren Eltern abhängig. Nach der Scheidung sind beide Elternteile verpflichtet, sich entsprechend ihrer finanziellen Möglichkeiten an den Kosten zu beteiligen. Wie hoch dieser Betrag ausfällt, hängt auch von der Art und der Verteilung der Betreuung ab.

Sollte sich das Kind nach seinem 18. Lebensjahr noch in einer Ausbildung befinden, verlängert sich der Anspruch max. bis zu der Vollendung des 21. Lebensjahres. Diese Regelungen bzgl. der Unterhaltspflicht in den Niederlanden betreffen nicht nur leibliche Eltern, sondern ggf. auch Adoptiv- oder Stiefeltern.

 

Partnerunterhalt bzw. Ehegattenunterhalt in den Niederlanden

Bei dem Ehegattenunterhalt muss die Person, die den Unterhalt beantragt, zunächst darlegen und nachweisen, wie hoch ihre finanzielle Leistungsfähigkeit ist und was sie selbst verdienen kann, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Sollten die finanziellen Mittel den eigenen Lebensunterhalt nicht gewährleisten, muss in den meisten Fällen der ehemalige Partner dieses Defizit finanziell ausgleichen.

Weitere Informationen zu der Dauer und Rechtslage des nachehelichen Unterhalts in den Niederlanden finden Sie in unserem Artikel Nachehelicher Unterhalt nach niederländischem Recht.

 

Fragen und Kontakt

Haben Sie Fragen zum Unterhalt nach dem niederländischen oder deutschen Recht? Benötigen Sie Beratung bei der Berechnung von Unterhaltszahlungen in den Niederlanden oder in Deutschland? Wir stehen Ihnen bei allen familienrechtlichen Fragen zur Verfügung!

Bei weiteren Fragen zum Familienrecht in den Niederlanden nehmen Sie gerne Kontakt auf mit unseren Anwältinnen für Familien- und Erbrecht:

bzw. Telefonzentrale 0031 53 484 0000.