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D.A. (Doris) Klüsener
D.A. (Doris) Klüsener Rechtsanwältin
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Nachehelicher Unterhalt nach niederländischem Recht

Lesezeit: 5 Minuten | Datum der Publikation: 08-11-2021 | Typ: Blog/Artikel

Unterhalt nach Scheidung in den Niederlanden: Gesetzliche Änderung der zeitlichen Limitierung bzw. der Unterhaltsdauern seit 1.1.2020

 

Dauer von nachehelichem Unterhalt nach niederländischem Recht

Dem (geschiedenen) Ehepartner kann nach niederländischem Recht ein sogenannter Nachscheidungsunterhalt zugesprochen werden. Wenn dieser Ehepartner bzw. die Ehepartnerin nicht genügend Einkünfte für den eigenen Lebensunterhalt hat, kann er oder sie während des Scheidungsprozesses oder zu einem späteren Zeitpunkt nachehelichen Unterhalt beantragen. Diese Verpflichtung zur Unterhaltszahlung an den Ex-Ehepartner gemäß Art. 1:157 Abs. 1 BW wird in den Niederlanden auch als “Partneralimentatie” bezeichnet.

Unterhalt Niederlande für Expartner

Begrenzung des Unterhaltsanspruchs auf 5 Jahre

Im Grundsatz ist der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt seit 1.1.2020 zeitlich begrenzt auf maximal 5 Jahre. Vorher waren es noch maximal 12 Jahre.

 

Hälfte der Ehezeit = grds. Dauer der Unterhaltspflicht

Nach niederländischem Recht hat der Unterhaltspflichtige seit der Gesetzesänderung per 1.1.2020 rechnerisch die Hälfte der Ehezeit Unterhalt zu zahlen, sofern eine Unterhaltsverpflichtung besteht. Wie bereits aufgezeigt ist dieser Anspruch auf maximal 5 Jahre begrenzt.

 

Beispiele zur Dauer der Unterhaltspflicht in den Niederlanden

Bei einer Ehe, die von der Eheschließung bis zur Scheidung 4 Jahre gedauert hat, beträgt die zeitliche Begrenzung der Unterhaltspflicht 2 Jahre.

Bei einer Ehe, die von der Eheschließung bis zur Scheidung 11 Jahre gedauert hat, beträgt die zeitliche Begrenzung der Unterhaltspflicht 5 Jahre, da der Unterhaltsanspruch auf 5 Jahre begrenzt wird.

 

Ausnahmen bei der Dauer der Unterhaltspflicht in den Niederlanden

Von dem aufgezeigten Grundsatz gibt es allerdings drei wichtige Ausnahmen:

1. Ausnahme: Lange Ehedauer

Bei einer Ehe, die länger als 15 Jahre gedauert hat, kann der unterhaltsberechtigte Ehepartner bis zum Rentenbeginn Unterhalt erlangen, sofern er oder sie innerhalb von 10 Jahren nach der Scheidung das gesetzliche Renteneintrittsalter (niederländisch „AOW-leeftijd“) erreicht.

 

2. Ausnahme: Eheleute mit Kind(ern) unter 12 Jahren

Ein unterhaltsberechtigter Ex-Ehepartner behält das Recht auf nachehelichen Unterhalt, bis das jüngste Kind 12 Jahre alt ist.

 

3. Ausnahme: Lange Ehe und vor 1970 geborener Ehepartner

Wenn der unterhaltsberechtigte Ex-Ehepartner älter als 50 Jahre ist und die Ehe mindestens 15 Jahre gedauert hat, besteht Anspruch auf 10 Jahre Ehegattenunterhalt. Diese Regelung gilt noch bis 2027.

 

Weitere Ausnahmen

Übrigens behält das Gericht in allen Fällen das letzte Wort: in besonderen Ausnahmefällen kann es auf eine Unterhaltsverpflichtung über die gesetzlichen 5 Jahre hinaus entscheiden.

 

Außergerichtliche Lösung

Selbstverständlich haben die ehemaligen Ehepartner auch die Alternative, eine von der gesetzlichen Regelung abweichende Unterhaltsdauer einvernehmlich festzulegen. In diesem Fall ist eine schriftliche Scheidungsfolgenvereinbarung („echtscheidingsconvenant“) zu empfehlen. Ein Anwalt für Familienrecht kann Sie auch bei einer außergerichtlichen Lösung begleiten und beraten.

 

Bis wann und für welche Fälle gilt die frühere Rechtslage?

An den per 1.1.2020 laufenden Unterhaltsverpflichtungen hat sich nichts geändert. Die neuen Regeln gelten nur für Unterhaltsleistungen, die zwischen den Parteien ab Inkrafttreten des Gesetzes (also ab 01.01.2020) einvernehmlich vereinbart wurden bzw. werden und in den Fällen, in denen eine gerichtliche Antragsschrift nach Inkrafttreten des Gesetzes eingereicht worden ist bzw. zukünftig eingereicht wird.

Das bisherige Recht gilt auch, wenn vor Inkrafttreten des Gesetzes gerichtlich festgestellt oder von den Parteien vereinbart wurde, dass kein Unterhaltsbeitrag geschuldet wird, z.B. weil jede Partei für ihren eigenen Lebensunterhalt aufkommen kann. Wenn in diesen Fällen nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes (dennoch) ein Antrag auf Zahlung von Unterhalt gestellt wird oder ein Unterhaltsbetrag einvernehmlich vereinbart werden soll, ist das alte Recht weiter anwendbar.

 

Alte Rechtslage bis Ende 2019:

Da das alte Recht noch auf viele Fälle anwendbar bleibt, sollen die Grundsätze hierzu kurz aufgezeigt werden. 

Gemäß Artikel 1:157 BW gilt für soclhe „Altfälle“: Hat die Ehe fünf Jahre oder kürzer gedauert und ist diese kinderlos gebliegen, so ist die Dauer der Zahlungsfrist beschränkt auf die Dauer der Ehe (Art. 1:157 Abs. 6 BW). In allen anderen Fällen beträgt die Höchstfrist 12 Jahre (Art. 1:157 Abs. 3 BW). Wenn das Gericht keine Frist festgesetzt hat, gilt die gesetzliche Maximalfrist. Diese beginnt mit der Eintragung des Scheidungsbeschlusses im Standesregister, also ab Rechtskraft gemäß Art. 1:157 Abs. 3 BW.

 

Fragen und Kontakt

Bei weiteren Fragen zum Thema Unterhalt in Deutschland und den Niederlanden nehmen Sie gerne Kontakt auf mit unseren Anwältinnen für Familien- und Erbrecht:
bzw. Telefonzentrale 0031 53 484 0000.
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