Eigentumsdelikte - Strafrecht Niederlande

Eigentumsdelikte sind Straftaten, die das Eigentum anderer Personen betreffen. Beispiele sind Diebstahl, Hehlerei, Betrug, Unterschlagung, Fälschung, Geldwäsche, Sachbeschädigung usw.. Eigentumsdelikte gehören in den Niederlanden zu den häufigsten Straftaten. Im niederländischen Strafrecht für Eigentumsdelikte gibt es jedoch besondere Maßnahmen für Wiederholungstäter und Straftäter mit Rückfallgefahr.

Wiederholungsstraftäter und besondere Maßnahmen

In der Regel werden Eigentumsdelikte in den Niederlanden weniger streng geahndet als Gewaltdelikte und Verbrechen gegen das Leben anderer. Besteht jedoch die Gefahr einer Wiederholung (Rückfallgefahr) oder gibt es mehrere Opfer, verhängt das Strafgericht manchmal eine bedingungslose Freiheitsstrafe. Manchmal verhängt das Strafgericht sogar eine sogenannte ISD-Maßnahme, wenn ein Verdächtiger als Wiederholungstäter gilt. Eine sogenannte ISD-Maßnahme hat eine maximale Laufzeit von zwei Jahren.

Diese zweijährige Maßnahme wird allerdings nur bei Menschen angewendet, bei denen nach Ansicht des Gerichts die Chance auf eine Verhaltensänderung besteht.

Ein Verdächtiger, der mehrfach mit Eigentumsdelikten in Verbindung gebracht wird, erhält eine Vorladung zu einer Verhandlung vor dem Polizeigericht oder vor der zuständigen “Strafkammer”, die für schwerere Straftaten zuständig ist. Das Polizeigericht fällt sein Urteil in der Regel sofort und die “Strafkammer” nach ca. 14 Tagen.

 

Kontakt

Haben Sie weitere Fragen zu Eigentumsdelikten in den Niederlanden oder zum niederländischen Strafrecht? Nehmen Sie dann gerne Kontakt auf mit unserer deutschsprachigen Anwältin für Strafrecht - Stefanie Groothuismink. Sie erreichen Frau Groothuismink unter der niederländischen Telefonnummer: +31 534 840 134 oder schicken Sie eine Mail an groothuismink@damste.nl