Deutsches Arbeitsrecht

In unserer Kanzlei in den Niederlanden arbeiten nicht nur deutschsprachige niederländische Anwälte, sondern auch mehrere deutsche Rechtsanwälte. Daher können wir Ihnen beim internationalen Arbeitsrecht im deutsch-niederländischen Kontext mit deutschen und niederländischen Anwälten zur Seite stehen. Unser deutsch-niederländisches Anwaltsteam unterstützt sie unter anderem bei Arbeitsverträgen, Kündigungen, Krankheitsfällen, arbeitsrechtlichen Streitigkeiten und vielem mehr.

Rechtsanwalt für deutsches Arbeitsrecht in den Niederlanden

Unser Kollege Tono Wevers ist deutscher Rechtsanwalt für Arbeitsrecht und arbeitet schon seit gut 25 Jahren in den Niederlanden. Aufgrund seiner langjährigen Erfahrungen im grenzüberschreitenden Kontext berät und vertritt er sowohl niederländische als auch deutsche Mandanten zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Herr Wevers ist Deutscher, spricht fließend niederländisch, hat in Deutschland Jura studiert und ist als Rechtsanwalt in Deutschland zugelassen.

Erfahren Sie im folgenden Video mehr über Tono Wevers und die Frage, wann deutsches Recht und wann niederländisches Recht gilt:

VIDEO: DEUTSCHER RECHTSANWALT IN HOLLAND

 

Was regelt das Arbeitsrecht in Deutschland?

Das deutsche Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber und den Vertretungen der Arbeitnehmer (Betriebsrat, Personalrat und Gewerkschaften) und Arbeitgeber. Das Rechtsgebiet des Arbeitsrechts hat im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten eine besonders hohe alltägliche Relevanz da viele Menschen im Laufe ihrer Erwerbstätigkeit mit dem Arbeitsrecht in Berührung kommen. Aufgrund der strukturellen Unterlegenheit und dem Abhängigkeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber dient das Arbeitsrecht dem Schutz der Arbeitnehmer.

 

Arbeitsvertrag in Deutschland

Der Ausgangspunkt des Arbeitsrechts ist der Arbeitsvertrag. Durch diesen wird das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber begründet. Ein Arbeitsvertrag bedarf in Deutschland der Schriftform und ist von beiden Vertragsparteien zu unterschreiben. Ferner sind persönliche Informationen zum Arbeitnehmer und Arbeitgeber (Name, Anschrift), die Beschreibung des Arbeitsortes und der Tätigkeit, der Lohn und die Arbeitszeit sowie der Beginn und die voraussichtliche Dauer des Arbeitsverhältnisses in dem Arbeitsvertrag festzuhalten. Sofern die Vertragsparteien wünschen von den gesetzlichen Bestimmungen zur Kündigungsfrist oder der Anzahl der Urlaubstage abzuweichen, können diese Vertragsbedingungen ebenfalls im Arbeitsvertrag geregelt werden.

 

Kündigung nach deutschem Recht

Ebenso wichtig wie die Schließung des Arbeitsvertrages und meist weitaus problematischer ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Eine Kündigung ist dem Arbeitgeber in Deutschland durch ein schriftliches Dokument zu übergeben. Eine mündliche Kündigung ist ausschließlich dann wirksam, wenn ein Zeuge oder eine Zeugin die mündliche Aussprache der Kündigung gegenüber dem Arbeitgeber bezeugen kann. Die Kündigung ist fristgerecht einzureichen.

Die Kündigungsfrist ist meist im Arbeitsvertrag geregelt. Sollte dies nicht der Fall sein, finden die gesetzlichen Kündigungsfristen Anwendung. Danach ist eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer im deutschen Recht mindestens vier Wochen vor dem gewünschten Ende des Arbeitsverhältnisses und zum 15. des Kalendermonats oder zum Ende des Monats einzureichen. Von dieser Regelung bestehen in Sonderfällen Ausnahmen. Eine fristlose Kündigung ist nur unter bestimmten Umständen möglich.

Die Mindestkündigungsfrist für eine Kündigung durch den Arbeitgeber bestimmt sich im deutschen Arbeitsrecht nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses.

 

Arbeitszeit in Deutschland

Das deutsche Arbeitsrecht sieht eine durchschnittliche Arbeitszeit von acht Stunden pro Tag vor. Diese kann unter bestimmten Umständen vorübergehend auf zehn Stunden pro Tag erhöht werden. Sofern die tägliche Arbeitszeit sechs Stunden übersteigt, ist eine Pause von 30 Minuten gesetzlich vorgeschrieben. Sollte die tägliche Arbeitszeit neun Stunden übersteigen, ist der Arbeitnehmer zu einer 45-minütigen Pause verpflichtet. Die Pausenzeit ist nicht vergütet.

 

Internationales und europäisches Arbeitsrecht

In Zeiten einer globalisierten Welt und erfährt neben dem nationalen Arbeitsrecht zunehmend auch das internationale und europäische Arbeitsrecht an Bedeutung. Dieses findet Anwendung, sofern ein Arbeitsverhältnis nicht rein innerstaatlich ist, sondern z.B. durch die Arbeitnehmerentsendung in ein anderes Land oder die Abweichung von Wohnsitz und Arbeitsstätte in verschiedenen Ländern, einen gewissen Auslandsbezug aufweist. Arbeitsverhältnisse mit Auslandsbezug sind oftmals weitaus komplexer und stellen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer vor eine Vielzahl an Herausforderungen.

 

Arbeitsrecht Niederlande - Deutschland

Bei grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen zwischen den Niederlanden und Deutschland, können gegebenenfalls sowohl deutsches, niederländisches als auch europäisches Arbeitsrecht von Belang sein. Bei Damsté Advocaten – Rechtsanwälte – Notare arbeiten sowohl deutsche als auch niederländische Anwälte für Arbeitsrecht, sodass wir Sie umfassend zu deutsch-niederländischen Fragestellungen beraten können.

 

Kontakt

Haben Sie Fragen zum deutschen oder internationalen Arbeitsrecht? Nehmen Sie gerne Kontakt auf mit unserem deutschen Anwalt für Arbeitsrecht, Herr A. (Tono) Wevers, via wevers@damste.nl oder +31 681 810 267.