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Verwaltungsrecht

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Das Verwaltungsrecht regelt das Rechtsverhältnis zwischen dem Staat und den Bürgern. Da der Staat in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens aktiv ist und regulatorisch auftritt, ist das Verwaltungsrecht ein sehr breites und vielfältiges Rechtsgebiet.

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Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht regelt das Rechtsverhältnis zwischen dem Staat und den Bürgern. Da der Staat in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens aktiv ist und regulatorisch auftritt, ist das Verwaltungsrecht ein sehr breites und vielfältiges Rechtsgebiet.

Das Verwaltungsrecht regelt u. a., für welche Aktivitäten eine Genehmigung erforderlich ist und unter welchen Bedingungen eine Genehmigung eingeholt werden kann. Auch regelt es die Feststellung von Flächennutzungsplänen, die bestimmen, an welchen Orten welche Aktivitäten durchgeführt werden dürfen. Darüber hinaus erstreckt sich das Verwaltungsrecht auch auf die Gewährung von Subventionen, die Erteilung von Sozialleistungen und den Schutz der öffentlichen Ordnung, der Privatsphäre, der Verkehrssicherheit, der Lebensmittelsicherheit und des freien Wettbewerbs. Selbstverständlich müssen die Regeln auch in all diesen Bereichen angewendet werden. Der Staat hat daher Verwaltungsbefugnisse zur Auferlegung von Bußgeldern und zwangsgeldbewehrten Anordnungen oder Behördenzwang an Zuwiderhandelnde. Das Verwaltungsrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet. Deshalb ist es ratsam, fachlich kompetenten Beistand einzuschalten, wenn Sie damit zu tun haben.