Internationales Arbeitsrecht

Das internationale Arbeitsrecht umfasst die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in einem internationalen Kontext. Der europäische Binnenmarkt und der allgemeine Trend zu immer fortschreitender Internationalisierung von Unternehmen führt dazu, dass zunehmend mehr Arbeitsverhältnisse einen grenzüberschreitenden Bezug aufweisen. Für Unternehmen kann es daher ratsam sein, einen Anwalt für internationales Arbeitsrecht zu Rate zu ziehen, etwa wenn sie Mitarbeiter im Ausland beschäftigen oder Arbeitnehmer ins Ausland entsenden.

Rechtsanwalt für internationales Arbeitsrecht

Im Bereich des internationalen Arbeitsrechts beraten Anwälte insbesondere zu den folgenden Themen:

  • Internationaler Arbeitsvertrag
  • Befristung von ausländischen Arbeitsverträgen
  • Arbeits- und Ruhezeiten von Mitarbeitern im Ausland
  • Vergütung von Mitarbeitern im Ausland
  • Urlaub und Beurlaubung im Ausland
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen und Kündigung von Arbeitsverträgen
  • Kündigungsschutz international

 

In welchen Fällen ist internationales Arbeitsrecht relevant?

Das internationale Arbeitsrecht findet in Fällen Anwendung, in denen das Arbeitsverhältnis nicht rein innerstaatlich ist, sondern einen gewissen Auslandsbezug aufweist.
Es findet z.B. Anwendung, in Fällen, in denen:

  • der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in einem anderen Land hat als in dem Land, in dem er arbeitet.
  • der Arbeitnehmer nicht am Hauptsitz, sondern an einem anderen Standort des Unternehmens arbeitet und sich Hauptsitz und Standort des Unternehmens in verschiedenen Ländern befinden.
  • der Arbeitnehmer vorübergehend zur Arbeit in ein anderes Land entsandt wird.

Europäisches Arbeitsrecht ≠ internationales Arbeitsrecht

Von dem internationalen Arbeitsrecht abzugrenzen ist das europäische Arbeitsrecht. Dieses findet ausschließlich in innereuropäischen grenzüberschreitenden Fällen Anwendung. 

Sollte ein Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland haben, aber z.B. in den Niederlanden arbeiten, findet somit vorrangig europäisches Arbeitsrecht Anwendung. Ziel der vorrangigen europäischen Regelungen zum Arbeitsrecht ist es, die Arbeitsbedingungen innerhalb der EU zu vereinheitlichen, um die europäische Grundfreiheit der Arbeitnehmerfreizügigkeit zu gewährleisten. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit spricht den Staatsangehörigen der EU-Mitgliedsstaaten das Recht zu, ihren Arbeitsplatz innerhalb der EU frei wählen zu können.

 

Herausforderungen im internationalen Arbeitsrecht

Ein grenzüberschreitender Fall ist aufgrund seiner Auslandsberührung oftmals weitaus komplexer als ein rein innerstaatlicher arbeitsrechtlicher Fall. Die Ermittlung der gerichtlichen Zuständigkeit sowie des im konkreten Einzelfall anwendbaren Rechts erfordern eine hohe Expertise im Bereich des internationalen und europäischen Arbeitsrechts. Daher ist es ratsam, sich bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses fachlich beraten zu lassen.

 

Internationales Sozialversicherungsrecht

An das Rechtsgebiet des internationalen Arbeitsrechts knüpft sich das internationale Sozialversicherungsrecht an. Es behandelt Themen wie die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen und deren Berechnung, Rentenzahlungen und das Recht auf Gesundheitsversorgung in einem internationalen Kontext. Unternehmen sollten sich bewusst sein, dass sie bei der Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland oder der Beschäftigung von Arbeitnehmern im Ausland sowohl den Sozialversicherungsvorschriften ihres eigenen Landes als auch denen des Gastlandes unterliegen können. Wenn der Wohnsitz und die Arbeitsstätte nicht in dem gleichen Land liegen, findet das internationale Sozialversicherungsrecht Anwendung. Grundsätzlich zahlt der Arbeitnehmer seine Sozialversicherungsbeiträge in dem Land, in dem er arbeitet. Sollte der Arbeitnehmer jedoch arbeitslos werden, erhält er nunmehr seine Sozialversicherungsleistungen in dem Land, in dem er seinen ständigen Wohnsitz hat. Dies kann problematisch sein, wenn das Wohnsitzland des Arbeitnehmers für den Anspruch auf Sozialleistungen zusätzliche Anforderungen an das Arbeitsverhältnis stellt.

 

Fragen an einen Anwalt für internationales Arbeitsrecht?

Als Kanzlei mit niederländischen und deutschen Anwälten sind wir spezialisiert auf arbeitsrechtliche Fragestellungen im internationalen Kontext. Sollten Sie Fragen haben zum internationalen Arbeitsrecht, oder auch zum niederländischen oder deutschen Arbeitsrecht, beraten wir Sie gern auf Deutsch, Niederländisch oder Englisch. Nehmen Sie dazu gerne Kontakt mit unserem deutschen Anwalt für Arbeitsrecht auf, Herr A. (Tono) Wevers, via wevers@damste.nl oder +31 681 810 267.