Unternehmenskauf in den Niederlanden

Durch den Erwerb eines Unternehmens in den Niederlanden gelingt vielen deutschen Unternehmen der Eintritt in den niederländischen Markt. Bei Unternehmenstransaktionen gibt es jedoch einiges zu beachten. Unsere Anwälte und Notare für Gesellschaftsrecht stehen Ihnen in der Vorbereitung, während der Vertragsverhandlungen sowie bei dem tatsächlichen Vertragsschluss und der Abwicklung einer Firmenübernahme gerne beratend zur Seite.

Formen des Unternehmenskaufes

Asset Deal vs. Share Deal

Es ist zwischen einem Asset Deal und einem Share Deal zu unterscheiden. Bei einem Share Deal werden Anteile an dem Unternehmen durch den Käufer erworben. Damit gehen jegliche Rechte und Pflichten des früheren Besitzers mit dem Kauf auf den Käufer über. Hingegen wird beim Asset Deal nicht das Unternehmen als Ganzes, sondern lediglich bestimmte Vermögenswerte des Unternehmens erworben.

 

Phasen eines Unternehmenskaufes in den Niederlanden

Der Unternehmenskauf in den Niederlanden kann in verschiedene Phasen unterteilt werden:

 

1. Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA)

Nach der Bekundung des Kaufinteresses, einem erstmaligen Kennenlernen der potentiellen Vertragsparteien und der internen Prüfung eines möglichen Kaufinteresses schließen die Parteien alsbald eine Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA). Im Rahmen dieser Vereinbarung verpflichten sich die Parteien gegenseitig dazu, über ihnen zum Zwecke des Unternehmenskauf zugänglich gemachte vertraulichen Informationen sowie über das Stattfinden als auch Ergebnisse der Verkaufsverhandlungen zu schweigen und Informationen nicht an Dritte weiterzugeben.

Es ist ratsam, bereits im Stadium der Vertraulichkeitsvereinbarung einen rechtlichen Beistand mit der Ausarbeitung dieser Erklärung zu beauftragen. Sollten vertrauliche Informationen über das Unternehmen oder die Vertragsverhandlungen an die Öffentlichkeit durchsickern, kann dies schwerwiegende Konsequenzen für das Unternehmen haben. Um sicherzustellen, dass der Vertragspartner in diesem Fall auch haftet und für den dem Unternehmen entstandenen Schaden aufkommt, ist eine umfassende und individualisierte Vertraulichkeitsvereinbarung essentiell.

 

2. Absichtserklärung (Letter of intent)

Nach dem Abschluss der Vertraulichkeitsvereinbarung beginnen die tatsächlichen Vertragsverhandlungen zwischen den Vertragsparteien. Die wesentlichen Punkte, über welche zwischen den Parteien Einigkeit besteht und die Bestreben der Parteien in Bezug auf die weiteren Vertragsverhandlungen werden in einer Absichtserklärung (Letter of intent) festgehalten. So erhält die Absichtserklärung die Vorstellungen der Parteien über z.B. den Kaufpreis und die Spezifizierung des Kaufgegenstandes, die Rahmenbedingungen sowie den weiteren Ablauf des Unternehmenskaufes.

Die Absichtserklärung ist als Synonym für memorandum of understanding, heads of terms und term sheet zu verstehen.

 

3. Due Diligence

Unter einer Due-Diligence-Prüfung versteht man die als Vorbereitung für einen Unternehmenskauf von dem potentiellen Käufer veranlasste sorgfältige Prüfung des Unternehmens. Diese Prüfung wird meist auch bei dem Erwerb einer Beteiligung an einem Unternehmen oder aber bei dem Börsengang eines Unternehmens durchgeführt.

Eine Due-Diligence Prüfung ist jedoch nicht zwingend notwendig, aber weil der Käufer dadurch böse Überraschungen nach dem Vollzugs des Unternehmenskaufes vermeiden kann, erscheint die Vornahme einer solchen Prüfung durchaus ratsam.

Insbesondere bei einer grenzüberschreitenden Transaktion, also z. B. bei der Übernahme eines niederländischen Unternehmens durch eine deutsche Gesellschaft, ist eine Due-Diligence-Prüfung von hoher Relevanz. Ein nicht erschlossener Markt kann für die deutsche Gesellschaft konkret bedeuten, nicht alle Risiken des Unternehmenskaufs im Voraus identifizieren zu können. Entsprechend relevant ist die Beratung und Vornahme der Prüfung durch einen deutschsprachigen Anwalt für Gesellschaftsrecht, welcher sowohl ein Verständnis für den deutschen als auch für den niederländischen Markt aufweist. Wir bei Damsté haben uns auf solche grenzüberschreitenden Transaktionen spezialisiert und stehen Ihnen für die Durchführung einer Due-Diligence-Prüfung gerne zur Verfügung. 

Eine solche Prüfung umfasst insbesondere finanzielle, juristische und kommerzielle Angelegenheiten. Jedoch kann eine Due-Diligence-Prüfung auch das Personalmanagement, Umweltaspekte, den gewerblichen Rechtsschutz oder den IT-Bereich betreffen. Die Legal Due-Diligence-Prüfung beinhaltet die Überprüfung und Erfassung von Verträgen, Arbeitsverträgen, Genehmigungen, Ansprüchen, laufenden Verfahren und Versicherungen.

Weitere Informationen über die Due-Diligence-Prüfung in den Niederlanden finden Sie hier.

 

4. Festlegung der Rahmenbedingungen des Unternehmenskaufes

Nach dem Abschluss der Due-Diligence-Prüfung werden im letzten Schritt der Vertragsverhandlungen die Rahmenbedingungen des Unternehmenskaufes festgelegt. Wichtig zu bestimmen ist natürlich, welche Art von Unternehmenskauf die beiden Parteien anstreben: den Erwerb von Vermögenswerten eines Unternehmens (Asset Kaufvertrag / Asset Deal) oder den Erwerb von Anteilen eines Unternehmens (Share Purchase Agreement (SPA) / Share Deal).

Auch der für den Unternehmenskauf erhobene Kaufpreis ist relevant. Da die Ergebnisse der Due-Diligence-Prüfung diesen meist noch beeinflussen, wird der Kaufpreis erst nach dem überwiegenden Abschluss der Vertragsverhandlungen bestimmt. Mit dem Kaufpreis steht und fällt jedoch oftmals das Kaufangebot. Häufig können sich die Vertragsparteien nicht auf einen Kaufpreis einigen und die Vertragsverhandlungen über den Unternehmenskauf werden abgebrochen. Dementsprechend ist es ratsam, sich für diesen Fall durch die vorherigen Schritte wie Letter of Intent und Vertraulichkeitsvereinbarung abzusichern.

 

5. Vertragsschluss

Nachdem der Vertrag fertig ausgearbeitet wurde, kommt es zum tatsächlichen Vertragsschluss. Ein Unternehmenskauf durch den Erwerb von Vermögenswerten eines Unternehmens (Asset Kaufvertrag / Asset Deal) benötigt keinen Notar, weil keine Anteile übertragen werden. Bei einem Unternehmenskauf durch den Erwerb von Anteilen eines Unternehmens (Share Purchase Agreement (SPA) / Share Deal) braucht man in den Niederlanden jedoch einen Notar. Bei Damsté finden Sie auch Notare.

Anschließend wird die Transaktion nach dem im Vertrag vereinbarten Ablauf und zu den festgelegten Bedingungen vollzogen. Weitere Informationen zu Verträgen in den Niederlanden finden Sie hier.

 

Kontakt

Haben Sie weitere Fragen zum Kauf eines Unternehmens in den Niederlanden? Wir stehen Ihnen bei dem Prozess des Erwerbs eines Unternehmens gerne beratend zur Seite. Unsere Anwälte haben sich insbesondere auf grenzüberschreitende Unternehmenstransaktionen spezialisiert. Nehmen Sie gern Kontakt auf mit unserer deutschsprachigen niederländischen Anwältin Frau Irith Hoffmann (via hoffmann@damste.nl oder +31 630 5384 68).