Anwalt für Gesellschaftsrecht in den Niederlanden

Ein niederländischer Anwalt für Gesellschaftsrecht kann Ihnen bei allen rechtlichen Fragen zu niederländischen Gesellschaften (wie der BV) zur Seite stehen. Damsté ist eine niederländische Anwaltskanzlei, die sich auf grenzüberschreitende Angelegenheiten im Gesellschaftsrecht spezialisiert hat. Wir begleiten deutsche Unternehmen bei der Gründung einer niederländischen Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft und beraten die Gesellschafter gern auf Deutsch zum niederländischen Gesellschaftsrecht.

Anwälte für deutsches und niederländisches Gesellschaftsrecht

Bei Damsté arbeiten deutsche und niederländische Anwälte für Gesellschaftsrecht. Das heißt für Sie als deutscher Unternehmer, dass Sie in unserer Anwaltskanzlei in den Niederlanden einen Ansprechpartner für das Gesellschaftsrecht in beiden Ländern finden. Unsere Rechtsanwälte für deutsches Gesellschaft, Herr Tono Wevers und Herr Markus Sporleder, arbeiten also mit unseren Anwälten für niederländisches Gesellschaftsrecht, wie Frau Irith Hoffmann, zusammen. Unsere deutschen und niederländischen Gesellschaftsrecht-Spezialisten können Sie auf deutsch, niederländisch und englisch beraten.

 

Tätigkeiten unserer Anwälte für Gesellschaftsrecht in den Niederlanden:

Gerne unterstützen wir Sie als rechtlicher Berater bei Ihrem Niederlande-Geschäft. Im Folgenden finden Sie eine Liste unserer Tätigkeiten im Bereich des Gesellschaftsrechts:

 

Gründung einer niederländischen Gesellschaft

Bei der Gründung eines Unternehmens in den Niederlanden stellt sich die Frage der geeigneten Gesellschaftsform (BV, NV und andere Rechtsformen). Es ist wichtig, sich im Voraus einer Unternehmensgründung mit den Charakteristika der verschiedenen Unternehmensformen zu beschäftigen. Ist für die geplante Unternehmenstätigkeit ratsamer eine Kapital- oder aber eine Personengesellschaft zu gründen? Welche Haftungsbedingungen passen zu dem Unternehmen? Wir beraten Sie gerne bei der Wahl Ihrer Unternehmensform.

 

Notar in den Niederlanden für deutsche Unternehmen

Auch bei der notariellen Beurkundung Ihrer Unternehmensgründung in den Niederlanden durch einen niederländischen Notar stehen wir Ihnen gern zur Seite. Denn Damsté ist sowohl eine Anwalts- als auch eine Notarkanzlei. Unser Notariat besteht aus Spezialisten mit klarem Schwerpunkt auf Gesellschaftsrecht und Gewerbeimmobilien. Unsere Notare und Anwälte können Sie jedoch auch in anderen Rechtsbereichen beraten.

 

Satzung und Gesellschaftsvertrag in den Niederlanden

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Festlegung der Rechtsgrundlagen für Ihr Unternehmen in den Niederlanden. Auf Niederländisch nennt man dies die statuten, während es (je nach Rechtsform des Unternehmens) in Deutschland hierfür mehrere Begriffe gibt: Gesellschaftsvertrag, Gesellschaftervertrag, Gründungsvertrag, GmbH-Vertrag oder Satzung. In jedem Fall können die aufgestellten Vereinbarungen weitreichende Konsequenzen haben. Entsprechend ratsam ist es, Klauseln durch einen niederländischen Gesellschaftsrechtler überprüfen zu lassen und den Gesellschaftsvertrag individuellen Bedürfnissen des Unternehmens anzupassen.

 

M&A in den Niederlanden

Auch im internationalen Kontext Deutschland - Niederlande kommt es immer häufiger zu Unternehmensübernahmen, bzw. Unternehmenskäufen oder Fusionen. Gründe dafür können zum Beispiel eine effizientere Bearbeitung des niederländischen Marktes sein, da man auf bestehenden Ressourcen (Kunden, Produktionsstätten, Bekanntheit) aufbauen kann. Grenzüberschreitende M&A Transaktionen in den Niederlanden sind für deutsche Unternehmen aber auch aus anderen Gründen interessant.

In diesen Fällen ist die deutschsprachige Beratung durch einen Anwalt für niederländisches Gesellschaftsrecht mit einem Verständnis für das deutsche Gesellschaftsrecht und Unternehmertum besonders ratsam. Unser Team aus deutschen und niederländischen Anwälten für Gesellschaftsrecht berät und begleitet Sie gerne im Prozess von M&A Transaktionen.

 

NDAs - Geheimhaltungsvereinbarung in den Niederlanden

Durch unsere langjährige Erfahrung als Berater von deutschen Unternehmen in den Niederlanden wissen wir genau, worauf es während der Verhandlungsphase zwischen deutschen und niederländischen Parteien ankommt. Im Rahmen einer Geheimhaltungsvereinbarung (sog. Non-disclosure agreement) stellen wir Ihnen eine Vereinbarung über den streng vertraulichen Umgang mit Informationen auf. Unsere Anwälte für Gesellschaftsrecht haben viel Erfahrung in der Erstellung von Geheimhaltungsvereinbarungen für M&A Transaktionen, Unternehmenskäufe, dem Kauf von Assets wie Produktionskapazitäten oder andere Kaufvereinbarungen. Auch helfen wir Ihnen mit NDAs, wenn Sie zum Beispiel eine Zusammenarbeit oder Kooperation mit einem niederländischen Partner eingehen möchten. Selbstverständlich können wir Sie auch in anderen Fällen zum Thema Vertraulichkeit und Exklusivität in den Niederlanden beraten.

 

LOI – Absichtserklärung in den Niederlanden

Mit Fortschreiten der Verhandlungen können unsere Anwälte für Gesellschaftsrecht eine Absichtserklärung (auch Letter of Intent oder LOI) mit Ihnen erstellen. Durch den LOI werden die Absichten der Vertragsparteien in Bezug auf den Erwerb deutlich. Zudem können Erwerbsbedingungen festgehalten werden.

 

Weitere Informationen über M&A in den Niederlanden

Als Spezialisten für deutsch-niederländische M&A Transaktionen haben wir bereits ein paar Artikel über Unternehmensübernahmen und Fusionen veröffentlicht. Auch bei der Erstellung und Prüfung von Kaufverträgen sowie der Due Diligence Prüfung können wir Sie unterstützen. Weitere Informationen finden Sie hier:

 

Reorganisation niederländischer Gesellschaften

Sollten die Geschäftsführer aufgrund finanzieller Schwierigkeiten oder aufgrund sich ändernder Marktbedingungen reagieren müssen, kommt die Möglichkeit der Reorganisation in Betracht. Im Rahmen dieser kann das Unternehmen, um ein drohendes Insolvenzverfahren abzuwenden, eine Vielzahl von Maßnahmen zur Neuorganisation unternehmensinterner Strukturen und Prozesse unternehmen. Eine Reorganisation kann durch den Ausverkauf von Geschäftsbereichen, eine Fusion oder aber auch durch einen außergerichtlichen Kompromiss mit den Gläubigern erfolgen. Wir bei Damsté beraten Sie gerne hinsichtlich der Vielzahl von Möglichkeiten sowie hinsichtlich der für Sie in Ihrem spezifischen Fall bestmöglichen Form der Reorganisation. Für den Fall der Fälle arbeiten bei uns auch Anwälte für Gesellschaftsrecht, die als Insolvenzverwalter in den Niederlanden auftreten dürfen.

 

Fragen zum niederländischen Gesellschaftsrecht?

Unser Team aus deutschen Rechtsanwälten und deutschsprachigen niederländischen Advocaten für Gesellschaftsrecht hat viel Erfahrung in der Begleitung von deutsch-niederländischen Angelegenheiten. Wir beraten Sie gern auf Deutsch, Niederländisch oder Englisch zu Fragen des Gesellschaftsrechts in den Niederlanden und Deutschland. Nehmen Sie einfach Kontakt auf mit Frau Irith Hoffmann, via hoffmann@damste.nl oder +31 630 5384 68.