Arbeitsunfähigkeit durch Unfall - Personenschaden in Holland

Wenn Ihr Arbeitnehmer in den Niederlanden arbeitsunfähig wird, sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, bis zu zwei Jahre lang mindestens 70 % des Lohns weiterzuzahlen. Der Arbeitnehmer ist arbeitsunfähig, wenn er aufgrund körperlicher oder geistiger Beschwerden nicht in der Lage ist, seine Aufgaben als Arbeitskraft zu erfüllen.

Sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschiedlicher Auffassung hinsichtlich der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmer sein, so kann der Arbeitgeber ein Zweitgutachten bei der UWV (Uitvoeringsinstituut Werknemerverzekering) anfragen. Die Zahlungspflicht des Arbeitgebers ist ausgeschlossen, wenn der Arbeitnehmer den Eintritt der Arbeitsunfähigkeit vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt hat.

 

Lohnschaden durch einen Arbeitsunfall in Holland

Das bedeutet, dass Sie als Arbeitgeber in diesem Fall ebenfalls einen erheblichen finanziellen Schaden erleiden. Es ist daher ratsam, eine Versicherung (ziekterverzuimverzekering) für den Fall der Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers abzuschließen. Wurde der Unfall von einer anderen Person verursacht, können Sie als Arbeitgeber den Nettolohn von der haftenden Partei zurückfordern.

 

Arbeitsunfähigkeit und Wiedereingliederung von Arbeitnehmern in den Niederlanden

Neben dem Nettolohn sind Sie darüber hinaus für den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit Ihres Arbeitnehmers auch dazu verpflichtet, Urlaubsgeld und eine Jahresendprämie zu zahlen. Das Gleiche gilt für etwaige Kosten, welche im Zuge der Wiedereingliederung des Arbeitnehmers entstehen. In den Niederlanden ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, den Arbeitnehmer wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Das Ziel der Wiedereingliederung besteht immer darin, den Arbeitnehmer wieder an seinem früheren Arbeitsplatz zu beschäftigen. Falls erforderlich, können jedoch auch inhaltliche oder zeitliche Änderungen der Arbeitstätigkeit vorgenommen werden. In Ausnahmefällen gilt ein Arbeitnehmer auch dann als wiedereingegliedert, wenn der Arbeitgeber ihm einen Arbeitsplatz in einem anderen Betrieb verschafft. Entscheidend für die Wiedereingliederung ist, dass sich sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber um die Wiederherstellung des Arbeitsverhältnisses bemühen.

 

Versicherungen für Arbeitgeber - Ausfall Arbeitnehmer in Holland

Wenn Sie als Arbeitgeber in den Niederlanden gegen einen solchen Schadensfall versichert sind, kann es sein, dass Sie eine Selbstbeteiligung haben, die zurückgefordert werden kann. Viele Arbeitgeber nutzen diese Möglichkeit jedoch nicht, weil sie nicht wissen, dass eine solche Möglichkeit besteht. Bitte kontaktieren Sie uns in diesem Fall. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Bei der Geltendmachung der Kosten des Ausfalls des Arbeitnehmers gegenüber der von Ihnen abgeschlossenen Versicherung ergeben sich oftmals Problematiken. Häufig stellen Versicherer den Bestand der Haftung und den Kausalzusammenhang zwischen dem Unfall und der Verletzung in Frage. Es erweist sich somit als ratsam, sich als Arbeitgeber von Beginn an fachkundiger Hilfe zu bedienen. 

Unsere Anwälte bei Damsté beraten Sie als Arbeitgeber gerne bei Arbeitsunfähigkeit, Lohnausfall und Wiedereingliederung Ihrer Arbeitnehmer in den Niederlanden. Unsere Kosten werden in der Regel von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen. Neben der Kommunikation mit der Versicherung und der UWV können wir Sie auch über mögliche Probleme beraten, die sich aus der Arbeitsunfähigkeit ergeben, wie z. B. eine Kündigung.

 

Kontakt

Nehmen Sie dazu gerne Kontakt auf mit unserem deutschsprachigen Spezialisten Herrn Aryan Afzali, per Telefon unter +31 682 48 07 20 oder per E-Mail an afzali@damste.nl.