Logo
Unfall abwickeln Niederlande

Wie wird ein Unfall mit Personenschaden - Personenschadenfall in den Niederlanden abgewickelt?

Lesezeit: 3 Minuten | Datum der Publikation: 01-08-2023 | Typ: Blog/Artikel | Verfasser: Aryan Afzali

Verkehrsunfall mit Personenschaden in Holland

Ohne Probleme überqueren Sie die Grenze von Deutschland in die Niederlande. Sie kaufen in den Niederlanden ein oder fahren über die Grenze, um zu tanken, weil das Benzin dort gerade billiger ist. Kurz nach dem Grenzübertritt stößt ein anderes Auto in den Niederlanden mit Ihrem Auto zusammen. Sie leiden unter Nackenschmerzen und Ihr Auto ist erheblich beschädigt worden. Ein Unfall ist nie angenehm, und in einem fremden Land sind Sie auch nicht mit den dort geltenden Vorschriften vertraut.

Wie wird ein Personenschadenfall in den Niederlanden behandelt? In diesem Blog werde ich Ihnen einen kurzen Überblick geben.

 Unfall abwickeln Niederlande

Der Ablauf bei einem Personenschaden in Holland

Die Haftung

Sobald der (Verletzungs-)Schaden dem Versicherer gemeldet wurde, wird dieser die Haftung entweder anerkennen oder ablehnen. In den meisten Fällen erkennt der Versicherer die Haftung an und es kommt zu keiner Diskussion darüber. Was aber, wenn es doch zu einer Diskussion über die Haftung kommt?

Wer nach niederländischem Recht haftbar ist, hängt von vielen Faktoren ab. Dazu gehören die Art der Handlung, die Kausalität und die Frage des Verschuldens. Anhand eines kurzen Beispiels werde ich kurz erklären, was diese (rechtlichen) Begriffe bedeuten.

 

Beispiel:

Unfall mit Personenschaden in den Niederlanden

Herr Schmidt fährt mit seinem Auto über eine Kreuzung und vergisst, dem von rechts kommendem Auto mit der Fahrerin Frau Riesling die Vorfahrt zu gewähren. Es kommt zu einem Zusammenstoß und Frau Riesling erleidet Verletzungen am Hals.

In diesem Beispiel hat sich Herr Schmidt nicht an die Verkehrsregeln gehalten. Denn Herr Schmidt hätte Frau Riesling die Vorfahrt gewähren müssen, weil Frau Riesling von rechts kam. Es liegt auch eine Kausalität vor, denn es besteht ein direkter Zusammenhang zwischen der Handlung von Herrn Schmidt (Nichtvorfahrt) und dem Unfall mit der daraus resultierenden Verletzung (Schleudertrauma). Schließlich hätte Frau Riesling kein Schleudertrauma erlitten, wenn Herr Schmidt die Verkehrsregeln beachtet hätte.

Der Personenschaden

Wenn der Versicherer die Haftung anerkennt, wird die Haftung festgestellt. Danach muss die Art und Schwere der Verletzungen und die damit verbundene Frage der Verjährung geklärt werden. Dazu sind weitere Ermittlungen erforderlich. Sobald feststeht, welche Schäden Sie erlitten haben, stellt sich die Frage, welchen Betrag Ihr Versicherer bereit ist, Ihnen zu zahlen. Hier kommt es häufig zu (rechtlichen) Diskussionen. In diesem Zusammenhang müssen medizinische Untersuchungsberichte und Aussagen Ihres Arztes ausgewertet werden, um den Schaden zu belegen.

 

Beispiel:

Schadensersatz nach einem Unfall in den Niederlanden

Frau Riesling verlangt von Herrn Schmidt vollen Schadensersatz für ihre Nackenschmerzen und die daraus resultierenden Schäden. Der Schaden bezieht sich insbesondere auf die Invalidität.  Der Versicherer von Herrn Schmidt ist nur bereit, 50 % dieser (Verletzungs-)Schäden zu zahlen. Dies liegt daran, dass eine ärztliche Untersuchung ergeben hat, dass Frau Riesling an einer schweren Krankheit leidet und in naher Zukunft überhaupt nicht mehr arbeiten kann. Frau Riesling ist damit nicht einverstanden und beantragt beim Gericht eine Entschädigung in Höhe von 100 % des Schadens.

Dies ist eine typische Situation, in der Uneinigkeit über die Höhe des zu ersetzenden Schadens herrscht. Unser Ziel ist es, ein für Sie wünschenswertes Ergebnis zu erzielen, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss. Manchmal ist dies jedoch nicht möglich und ein Gerichtsverfahren ist erforderlich.

Bei Personenschäden gilt der Grundsatz, dass Sie keine Anwaltskosten zahlen müssen. Denn die außergerichtlichen Anwaltskosten sind Teil Ihres Schadensersatzes, der von der Gegenpartei zurückgefordert wird.  

In einem ersten Gespräch werden wir gemeinsam den Sachverhalt und die Begleitumstände Ihrer Verletzungen erörtern. Dieses Gespräch ist völlig kostenlos. Wenn wir der Meinung sind, dass Ihr Fall stichhaltig ist, werden wir den Fall weiterverfolgen. Die Kosten werden dann natürlich von der Gegenpartei eingefordert. In jedem Fall entstehen Ihnen niemals Kosten ohne vorherige Beratung.

 

Deutschsprachige Anwälte für Personenschaden und Schadensersatz in den Niederlanden

Damsté Advocaten - Rechtsanwälte - Notare

Ob es um die Haftung und/oder die Höhe der Entschädigung geht: Die Argumente müssen juristisch untermauert werden. Ein Anwalt, der ausschließlich Ihre Interessen vertritt und den Kontakt mit dem Versicherer hält, sorgt dafür, dass Sie sich nicht um den Schadenersatz kümmern müssen. Sie können sich dann voll und ganz auf Ihre Genesung konzentrieren.

Diese Effizienz können wir aufgrund unserer juristischen Expertise und der Tatsache, dass unsere Juristen und Rechtsanwälte sowohl deutsch- als auch niederländischsprachig sind, gewährleisten. Gerade in der Personenschadenpraxis ist eine effiziente Kommunikation unerlässlich. Hierbei möchte ich Ihnen gerne helfen. Sie können mich unter (+31) 53 484 0136 erreichen oder eine E-Mail an afzali@damste.nl senden.

Benötigen Sie Hilfe bei anderen Fragen zu Personenschäden in den Niederlanden?

Dann können Sie sich gerne an die Spezialisten für Personenschäden bei Damsté wenden. Auch wenn Sie Fragen zu Verletzungen in anderen Bereichen haben, zum Beispiel am Arbeitsplatz oder bei medizinischen Eingriffen in den Niederlanden, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Diese Information teilen: