Enterbung und Pflichtteilsrecht in den Niederlanden

Mittels einer Enterbung kann der Erblasser seine Erben auch in den Niederlanden von seinem Nachlass ausschließen. Dabei stellen sich häufig folgende Fragen:

Wen kann der Erblasser in Holland überhaupt enterben?

Habe ich trotz Enterbung noch Anspruch auf einen Teil des Erbes?

Was ist unter einem Pflichtteil (legitieme portie) im niederländischen Erbrecht zu verstehen?

Sofern der Erblasser seine Erbfolge nicht durch eine Verfügung von Todes wegen (z.B. Testament) geregelt hat, gilt in den Niederlanden die gesetzliche Erbfolge. Danach erben in erster Linie der überlebende Ehegatte und die Abkömmlinge (Kinder).

Jedoch kann ein in den Niederlanden lebender Erblasser von der gesetzlichen Erbfolge durch die Errichtung eines entsprechenden Testamentes abweichen. Der Erblasser kann weitere Personen als Erben festlegen oder die gesetzlichen Erben enterben.

Weitere Informationen zu der Erstellung und der Wirksamkeit eines Testaments in den Niederlanden finden Sie hier.

 

Erbrecht Niederlande - Pflichtteil der Nachkommen (legitieme portie)

Obwohl der Erblasser seine gesetzlichen Erben enterben kann, haben die Kinder des Erblassers immer einen gewissen Pflichtteil am Nachlass. Andere Personen als die Abkömmlinge des Erblassers, z.B. der Ehegatte, die Eltern oder die Geschwister, haben keinen Anspruch auf einen Pflichtteil. Ist ein Kind vorverstorben, tritt an dessen Stelle wegen der Pflichtteilsberechtigung dessen Kind (Enkel bzw. Urenkel des Erblassers) im Wege der sog. plaatsvervulling.

Der Pflichtteil beträgt in den Niederlanden die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist den Erben in Geld auszuzahlen. Der Pflichtteilsanspruch muss von den Abkömmlingen des Erblassers innerhalb von fünf Jahren nach dem Erbfall geltend gemacht werden. Zur Verdeutlichung ein Beispiel:

Herr Visser ist nicht verheiratet und hat zwei Kinder, Antje und Joos. Antje ist bereits früh verstorben und hinterlässt ihre Tochter Dorine. Da Herr Visser keinen Kontakt zu seinen Kindern hat, hat er beide Kinder testamentarisch enterbt. Nun verstirbt Herr Visser und hinterlässt seinen Sohn Joos, seine Enkelin Dorine, seine Mutter und seinen Bruder. Es befinden sich 100.000 € in bar im Nachlass.

Nach der gesetzlichen Erbfolge im niederländischen Recht sind vorrangig die beiden Kinder Erben. Danach würde das Erbe von Herrn Visser zwischen den beiden Kindern aufgeteilt (jeweils 50%, d.h. 50.000 € für jedes Kind). Da er seine Kinder jedoch enterbt hat, steht ihnen nur die Hälfte des gesetzlichen Erbteils als Pflichtteil zu (jeweils 25 %, also 25.000 €). Also kann Joos 25.000 € Pflichtteil von den Erben verlangen. Das Kind Antje ist bereits verstorben, daher geht ihr Erbteil auf die Enkelin Dorine über und diese kann einen Pflichtteil in Höhe von ebenfalls 25.000 € fordern. Die gesetzlichen Erben sind in diesem Falle die Mutter und der Bruder des Herrn Visser. Dieses bekommen jeweils 25 % vom Nachlass und müssen vom Rest die „legitieme portie“ von je 25.000 € an Joos und Dorine zahlen.

 

Pflichtteil des Ehepartners in Holland

Der Ehegatte des Erblassers hat bei einer Enterbung durch Testament zwar keinen Pflichtteilsanspruch, kann aber die Nutzung der gemeinsamen Wohnung und des Hausrates für weitere sechs Monate verlangen. Steht die Wohnung im Eigentum des Erblassers, steht dem Ehegatten sogar ein lebenslanges Nutzungsrecht an dieser Immobilie zu. Gehört die Immobilie zur aufgelösten ehelichen Gütergemeinschaft des Erblassers und seines Ehegatten, so hat der Ehegatte gemäß Art. 3:169 BW ein unbefristetes Nutzungsrecht an der Immobilie.

Hat der Erblasser seine Nachkommen enterbt und ist der Ehegatte Alleinerbe, so können die Nachkommen ihren Pflichtteil am Nachlass des Erblassers unter Umständen erst nach dem Tod des Ehegatten geltend machen. Der Grund dafür, dass der Pflichtteil erst nach dem Tod des Ehegatten geltend gemacht werden kann, ist der, dass dem Ehegatten ein Weiterleben in Ruhe ermöglicht werden soll. Der Erblasser kann jedoch in seinem Testament festlegen, dass der Pflichtteil geltend gemacht werden kann.

 

Erbrecht in Deutschland und den Niederlanden im Vergleich

Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

 

Fragen und Kontakt:

Bei weiteren Fragen zum Erbrecht in den Niederlanden nehmen Sie gerne Kontakt auf mit unseren Anwältinnen für Familien- und Erbrecht:

●      Rechtsanwältin Doris Klüsener, Email: klusener@damste.nl, tel. 0031-6-82305814

●      Mr. Rebecca Orgel, Email: orgel@damste.nl, tel. 0031-6-30630279 

bzw. Telefonzentrale 0031 53 484 0000.