Arbeitsunfall in den Niederlanden

Wer zahlt einen Arbeitsunfall in den Niederlanden? Welcher Arzt ist bei einem Arbeitsunfall in Holland zu konsultieren und darf man unter Schmerzen einfach weiterarbeiten? Arbeitsunfälle treffen früher oder später alle Unternehmen und sind in den meisten Fällen nicht zu vermeiden. Wichtig ist der richtige Umgang mit Arbeitsunfällen, besonders dann, wenn diese im Ausland (z.B. den Niederlanden) stattfinden.

Arbeitgeber und Arbeitsunfälle

Es kann auch Sie als Arbeitgeber treffen. Sollte sich ein Arbeitsunfall in Ihrem Unternehmen in den Niederlanden ereignen, müssen Sie umgehend handeln. Denn wenn der betreffende Arbeitnehmer schwere Verletzungen erleidet und/oder ins Krankenhaus eingeliefert werden muss, kann der Arbeitsunfall auch für Ihr Unternehmen erhebliche Folgen haben. Sie müssen den Arbeitsunfall dann schnellstmöglich bei der Aufsichtsbehörde SZW melden.

 

Behörden in den Niederlanden

Die Aufsichtsbehörde SZW (Sociale Zaken en Werkgelegenheid) wird dann eine Untersuchung über die Umstände des Arbeitsunfalls einleiten. Diese Untersuchung kann zur Verhängung hoher Geldstrafen führen. Ist der Arbeitnehmer verstorben, wird darüber hinaus eine strafrechtliche Untersuchung durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet. Im folgenden Schritt könnte Ihr Unternehmen als verdächtig eingestuft werden. Diese Ermittlungen können z. B. zu einer strafrechtlichen Verfolgung Ihres Unternehmens und/oder Ihrer Führungskräfte führen.

 

Gab es einen Unfall?

Hat sich ein Arbeitsunfall in Ihrem Unternehmen in den Niederlanden ereignet oder erlitten Sie als Arbeitnehmer einen Unfall bei der Arbeit? Wenden Sie sich dann bitte schnellstmöglich an einen unserer deutschsprachigen Anwälte für Strafrecht in den Niederlanden. Nehmen Sie gerne Kontakt auf mit unserer deutschsprachigen Anwältin für Strafrecht - Stefanie Groothuismink. Sie erreichen Frau Groothuismink unter der niederländischen Telefonnummer: +31 534 840 134 oder schicken Sie eine Mail an groothuismink@damste.nl