Verkehrsunfall in den Niederlanden

Die meisten Unfälle mit Personenschaden in den Niederlanden ereignen sich im Straßenverkehr. Waren Sie in den Niederlanden in einen Verkehrsunfall verwickelt und haben dabei körperliche oder seelische Schäden erlitten? Unser niederländischer Anwalt für Personenschadensrecht berät Sie auf Deutsch zu Ihrem Unfall in Holland. Wir sind damit vertraut, deutschen Verkehrsteilnehmern beratend zur Seite zu stehen und bei Schmerzensgeldansprüchen, Schadensersatzansprüchen und Erstattungsansprüchen in den Niederlanden zu helfen. Wenn nötig, vertreten wir Sie auch vor einem niederländischen Gericht.

Schadensersatz nach Unfall in den Niederlanden?

Schadensersatzansprüche in den Niederlanden erfassen neben Kosten für Sachschäden auch solche Kosten, welche die körperliche Beeinträchtigung des Geschädigten ausgleichen sollen. Darunter fallen nach niederländischem Recht Kosten für eine Haushaltshilfe, einen Gärtner zur Instandhaltung der Wohnräume oder aber für Fahrtkosten zum Krankenhaus oder Rehabilitationszentrum. Darüber hinaus zählen nach einem Verkehrsunfall auch die Kosten für den Rechtsbeistand oder für Umschulungen oder Wiedereingliederungen dazu. Auch solche, welche im Zuge von Schadensersatzansprüchen geltend gemacht werden. Für weitere Informationen lesen Sie auch unsere Unterseite über Schadensersatz in den Niederlanden.

 

Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall in den Niederlanden?

Bei Verletzung des Körpers und der Gesundheit oder der Freiheit stehen dem Betroffenen nach einem Verkehrsunfall in den Niederlanden auch Schmerzensgeldansprüche zu. Diese Ansprüche erfassen nicht materielle, sondern immaterielle Schäden.

Besonderheiten bestehen nach niederländischem Recht für Personenschäden mit Todesfolge. Angehörige haben gegenüber dem Schädiger womöglich Ansprüche auf Erstattung der Beerdigungskosten, Lebenshaltungskosten und Unterhalt.

 

Geltendmachung von Schadens- und Schmerzensgeldansprüchen

In den Niederlanden können Schadens- und Schmerzensgeldansprüche gegenüber dem Schädiger direkt im Rahmen eines Zivilverfahrens vor einem niederländischen Gericht geltend gemacht werden. Darüber hinaus können Betroffene Ansprüche auch gegenüber dem haftenden Versicherer geltend machen. Diese Möglichkeit ist oftmals vorzugswürdig gegenüber einem Zivilverfahren, da der Betroffene sodann keine Kosten für das Gerichtsverfahren in den Niederlanden tragen muss. Die Versicherung wird sich nach der Bearbeitung des Anliegens mit dem Schädiger auseinandersetzen und intern etwaige Problematiken aufklären.

 

Verkehrsunfälle im Ausland

Verkehrsunfälle, egal ob Autounfall oder Unfälle mit dem Fahrrad oder LKWs, können sich, anders als andere Schadensursachen, in einem ungewohnten Umfeld ereignen. Fraglich ist, welches Recht Anwendung findet (niederländisches Recht, deutsches Recht oder internationales Recht?) und in welcher Gerichtsbarkeit der Anspruch geltend gemacht werden muss (niederländisches Gericht oder deutsches Gericht?). Bei einem Unfall im Ausland findet in den meisten Fällen ausländisches Recht Anwendung. Sodann ist der Anspruch, auch in der ausländischen Gerichtsbarkeit geltend zu machen. Sollte sich der Betroffene dazu entscheiden den Anspruch anstatt direkt gegenüber dem Schädiger gegenüber der Haftpflichtversicherung des Schädigers geltend zu machen, so ist der Anspruch gegenüber dem ausländischen Haftpflichtversicherer geltend zu machen. Zu der Frage, ob deutsches oder niederländisches Recht gilt, haben wir neben einem Blogartikel auch ein Video veröffentlicht.

Unsere Tätigkeit im Bereich des niederländischen Personenschadensrecht umfasst:

-       Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen in den Niederlanden

-       Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen

-       Geltendmachung von Erstattungsansprüchen

-       Vertretung vor niederländischen und deutschen Gerichten

-       Zügige und umfassende Beratung

 

Kontakt

Benötigen Sie nach einem Verkehrsunfall in den Niederlanden einen niederländischen Anwalt für Personenschaden? Unser deutschsprachiger Anwalt Herr Aryan Afzali steht Ihnen gerne beratend zur Seite und vertritt Sie falls nötig vor Gericht. Nehmen Sie dazu gerne unverbindlich Kontakt auf, per Telefon unter +31 682 48 07 20 oder per E-Mail unter afzali@damste.nl. Gerne können Sie sich auch auf unserer Website informieren.