Wettbewerbsrecht Deutschland

Wenn Sie als Unternehmen am Markt tätig sind, werden Sie unweigerlich mit dem Wettbewerbsrecht in Berührung kommen. Als grundlegender Bestandteil der Wirtschafts- und Sozialordnung stellt es Spielregeln für das Verhalten am Markt auf. Das Wettbewerbsrecht lässt sich insoweit in das Lauterkeitsrecht und das Kartellrecht unterscheiden. Ziel beider Bereiche ist der Schutz und die Erhaltung eines funktionsfähigen Wettbewerbs.

Was umfasst das deutsche Kartellrecht?

Das Kartellrecht ist in Deutschland im GWB geregelt und dient dem Schutz des freien Wettbewerbs. Ziel ist es, wettbewerbliche Marktstrukturen zu sichern, sodass überhaupt ein Markt existiert, auf dem Wettbewerb stattfinden kann. Gegenstand des Kartellrechts ist die Kontrolle von Marktstrukturen, welche sich in drei Bereiche untergliedern lässt: das Kartellverbot, das Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung und die Fusionskontrolle.

 

Grundlagen des deutschen Lauterkeitsrechts

Das Lauterkeitsrecht ist in Deutschland im UWG geregelt und hat im Gegensatz zum Kartellrecht die Marktverhaltenskontrolle zum Gegenstand. Ziel ist es, Werber und Mitbewerber, Verbraucher und sonstige Marktbeteiligte sowie die Allgemeinheit vor unlauteren Handlungsweisen einzelner Mitbewerber zu schützen. Als geschäftliche Handlung können solche beispielsweise in der Verwendung irreführender Werbung, aber auch in der Behinderung von Wettbewerbern durch beispielsweise das Abwerben von Kunden oder Mitarbeitern liegen.

 

Beispiele für das Wettbewerbsrecht

Neben dem Mitwettbewerberschutz dient das UWG aber auch dem Verbraucherschutz. Eine unlautere Handlung kann daher auch dann vorliegen, wenn dem Verbraucher wesentliche Informationen verheimlicht werden, da dies dem Wahrheitsgebot zuwiderläuft. Auch die Entscheidungsfreiheit des Verbrauchers unterfällt dem Schutz des UWG, sodass solche geschäftlichen Handlungen, die die rationale Entscheidungsfähigkeit beeinträchtigen, verboten sind.

Verhält sich ein Mitbewerber wettbewerbswidrig und verstößt durch unlautere geschäftliche Handlungen, stehen Betroffenen dieser Handlungen unterschiedliche Ansprüche zu. Hierzu zählen zum einen Ansprüche auf Unterlassen und Beseitigung, zum anderen Ansprüche auf Schadensersatz oder Gewinnabschöpfung. Auch Veröffentlichungsansprüche können hinzutreten.

Ob und in welchem Umfang Ihnen derartige Ansprüche zustehen, prüfen unsere Spezialisten gerne für Sie und stehen Ihnen auch bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche außergerichtlich oder prozessual mit Fachwissen zur Verfügung.

 

Maßnahmen und Prävention bei einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung

Möchten Sie Ihre geschäftlichen Handlungen gerne im Vorfeld auf etwaige Kollisionen mit dem UWG überprüfen lassen, um beispielsweise einer Abmahnung durch Mitbewerber präventiv vorzubeugen, kann auch dies durch unsern Rechtsanwalt vorgenommen werden.

 

Haben Sie bereits eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten, ggf. sogar mit einer strafbewehrten Unterlassungsverfügung, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite und beraten Sie kompetent hinsichtlich der Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten.

 

Anwalt für Wettbewerbsrecht – Unsere Leistungen

Unsere Anwälte für deutsches Wettbewerbsrecht haben viel Erfahrung in der Beratung von deutschen und niederländischen Unternehmen zum deutschen Kartell- und Lauterkeitsrecht. Wir beraten Sie gern auf Deutsch, Niederländisch und Englisch stehen Ihnen als rechtlicher Berater zur Seite. Im Folgenden finden Sie eine Liste unserer Tätigkeiten im Bereich des deutschen Wettbewerbsrechts: 

  • Rechtsberatung zu Ansprüchen auf Unterlassung und Beseitigung bei wettbewerbswidrigem Handeln
  • Rechtsberatung zu Ansprüchen auf Schadensersatz oder Gewinnabschöpfung
  • Prüfung Ihrer Geschäftshandlungen auf Verstöße gegen das deutsche UWG
  • Beratung bei einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung / strafbewehrten Unterlassungsverfügung
  • Weitere Leistungen

 

Kontakt

Haben Sie Fragen zum deutschen Wettbewerbsrecht? Benötigen Sie Beratung zum deutschen Kartellrecht? Wir bei Damsté stehen Ihnen mit unserer fachlichen Expertise zum Wettbewerbsrecht in Deutschland gerne zur Verfügung. Nehmen Sie Kontakt auf mit Markus Sporleder, unserem Anwalt für deutsches Recht, per E-Mail an sporleder@damste.nl oder per Telefon unter +31 682 069 738.