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M&A in den Niederlanden - Tipps für den Übernahmeprozess

Lesezeit: 7 Minuten | Datum der Publikation: 08-06-2021 | Typ: Blog/Artikel | Verfasser: N. Akgul (LLM)

Bei der Übernahme eines bestehenden Unternehmens in den Niederlanden gibt es einige Dinge, auf die Sie als Unternehmer oder Investor achten sollten. Im folgenden Artikel stellt Ihnen unsere niederländische Anwalts- und Notarkanzlei einige Tipps für die Übernahme eines niederländischen Unternehmens vor.

Was wird übernommen?

Es ist wichtig, dass Sie selbst entscheiden, was Sie übernehmen möchten. Dies können die Anteile an der zu übernehmenden B.V (niederländische GmbH) oder N.V. sein, aber Sie können sich auch dafür entscheiden, nur die (wesentlichen) Vermögenswerte zu übernehmen. Die Wahl für Anteile oder Vermögen hat in erster Linie steuerliche Konsequenzen. Darüber hinaus hat diese Wahl auch rechtliche Konsequenzen. Wenn Sie die Anteile an der B.V. oder N.V. übernehmen, werden Sie nach der Übertragung Eigentümer des gesamten Unternehmens. Dadurch werden Sie (auch indirekt) als Gesellschafter Eigentümer aller Besitztümer und aller Schulden. Falls in der B.V. oder N.V. viele Schulden vorhanden sind, können Sie auch wählen, nur die Besitztümer (Aktiva) zu übernehmen und die Schulden (Passiva) in der B.V. zu belassen. Zu berücksichtigen ist jedoch der mögliche Konkurs der B.V., die ihr Vermögen überträgt, und die Möglichkeit des Konkursverwalters oder anderer Gläubiger, diese Vereinbarung für nichtig zu erklären, wenn sich herausstellt, dass sie z. B. unter unzulässigen Bedingungen geschlossen wurde (actio pauliana).

 

Geheimhaltungsvereinbarung (non-disclosure agreement)    

Schließen Sie vor Beginn der Verhandlungen eine Geheimhaltungsvereinbarung miteinander ab. Dadurch wird verhindert, dass eine der Parteien, z. B. die verkaufende Partei, später im Prozess (oder nach dem Verkauf) unerwünschte (öffentliche) Aussagen macht. Es liegt auch auf der Hand, dass die verkaufende Partei in diesem Stadium festlegen will, dass der Käufer, nachdem der Verkäufer während der Verhandlungen vertrauliche und geschäftskritische Informationen weitergegeben hat, Schadensersatz oder eine feste Vertragsstrafe (break fee) schuldet, falls er die Verhandlungen "einfach so" abbricht. Es ist daher wichtig, dass der Käufer bereits in diesem Stadium von einem spezialisierten Anwalt unterstützt wird, um die Risiken im Falle eines Abbruchs der Verhandlungen (z.B.) so weit wie möglich zu begrenzen.

 

Absichtserklärung / Memorandum of Understanding / Term Sheet 

Häufig schließen die kaufende und die verkaufende Partei bereits in einem frühen Stadium eine Absichtserklärung (auch Letter of Intent, Memorandum of Understanding oder Term Sheet genannt) ab. In dieser Vereinbarung legen die Parteien die wesentlichen Vereinbarungen so weit wie möglich fest. Der beabsichtigte Käufer wird oft eine "Exklusivität" vereinbaren wollen, in dem Sinne, dass der beabsichtigte Verkäufer für einen bestimmten Zeitraum ausschließlich mit dem beabsichtigten Käufer verhandeln wird und keine Angebote von anderen "Privatiers" annehmen darf, die vielleicht in der Nähe lauern. Schließlich entstehen Ihnen als Kaufinteressent auch Kosten während des Verhandlungsprozesses (denken Sie an Beratungskosten wie Rechts- und Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Bewertungsexperten usw.). Es wäre dann sehr ärgerlich, wenn der beabsichtigte Käufer mit einer anderen Partei weiterzieht. In einer solchen Situation könnte der Kaufinteressent im Letter of Intent eine Break Fee vereinbaren.

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Wichtig ist auch, dass Sie sich zu diesem Zeitpunkt fragen, ob und in welchem Umfang Sie an diese Absichtserklärung gebunden sein wollen. Außerdem stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang bereits eine Due-Diligence-Prüfung stattgefunden hat. Als Käufer möchten Sie nicht mit unangenehmen Überraschungen konfrontiert werden, nur um festzustellen, dass die unterzeichnete Absichtserklärung verbindlich ist und Sie möglicherweise gesetzlich verpflichtet sind, im Rahmen des Zumutbaren (!) weiter zu verhandeln. Dies ist ein heikler Punkt, der vielen Kaufinteressenten und Verkäufern nicht immer bewusst ist. Es wird oft gedacht, dass die Bezeichnung der Vereinbarung "Letter of Intent" per Definition bedeutet, dass die Verhandlungen unverbindlich sind und man jederzeit zurücktreten kann, wenn man möchte. Dies ist jedoch nicht der Fall, und die Frage, ob man aus dem Vertrag herauskommen kann (ohne Schadensersatz leisten zu müssen), hängt sehr stark von den im Letter of Intent getroffenen Vereinbarungen ab. Dabei spielt auch die Rechtsdoktrin der "abgebrochenen Verhandlungen" eine große Rolle. Wenn Sie Fragen dazu haben, z.B. weil Sie fortgeschrittene Verhandlungen abbrechen wollen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Dies ist eine sehr heikle Angelegenheit und es ist ratsam, so bald wie möglich einen spezialisierten Anwalt zu konsultieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

 

Due Diligence (DD) und Garantien/Freistellungen

Natürlich werden Sie als beabsichtigter Käufer eine Due-Diligence-Prüfung durchführen wollen, um sicherzustellen, dass es "keine Leichen im Keller" gibt und, dass Sie nicht die sprichwörtliche "Katze im Sack" kaufen. In dieser Phase ist es wichtig, dass Sie von einem Rechtsberater unterstützt werden, der z.B. prüft, ob die Anteile und das Vermögen "frei und unbelastet" im Eigentum des beabsichtigten Verkäufers sind. Auch die aktuellen Verträge sind in dieser Hinsicht sehr wichtig, zum Beispiel im Hinblick auf die Laufzeit- und Change-of-Control-Regelungen. Kurz gesagt bedeutet eine Change-of-Control-Klausel, dass der Vertrag sofort endet, wenn der vorgesehene Verkäufer keine Mehrheitsbeteiligung mehr am Unternehmen hat. Zum Beispiel können Subventionen auslaufen oder es kann eine Verschmutzung oder Bodenverunreinigung unter einem oder mehreren der Grundstücke im Besitz des Unternehmens vorliegen. Oder, zum Beispiel, eine große Anzahl kranker Mitarbeiter. All dies kann einen erheblichen Einfluss auf den Wert des Unternehmens und damit auf den Kaufpreis haben. 

 

Ein Käufer wird in der Regel einen (großen Teil) des negativen Ergebnisses der Due Diligence im Kaufpreis abziehen wollen (Minderung des Kaufpreises) oder in Form einer vom Verkäufer an den Käufer zu leistenden Entschädigung für einen daraus resultierenden Nachteil. Umgekehrt wird ein Verkäufer die bereits bekannten Tatsachen, die den Wert des zu verkaufenden Unternehmens drücken (können), in einen "Disclosure Letter" aufnehmen wollen. In diesem Schreiben zeigt der Verkäufer der kaufenden Partei an, welche Informationen dem Käufer zur Verfügung gestellt wurden und trotz der Tatsache, dass möglicherweise eine Verletzung der vom Verkäufer gegebenen Garantien vorliegt, akzeptiert wurden. Der Käufer kann sich im Nachhinein nicht auf die Unkenntnis der in dem Schreiben genannten Tatsachen berufen und daher auch keine (Schadensersatz-)Ansprüche wegen einer Verletzung von Garantien des Verkäufers geltend machen. Es ist wichtig, dass der Verkäufer in dem Offenlegungsschreiben alles so vollständig wie möglich angibt.

 

Sicherstellen ausreichender finanzieller Ressourcen

Wenn Sie ein Unternehmen übernehmen wollen, müssen Sie natürlich sicherstellen, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Berücksichtigen Sie, dass das Unternehmen, das Sie kaufen, auch eine Finanzierungsquelle ist. Das theoretische Modell lehrt uns, dass die ideale Verteilung für den Kauf eines Unternehmens so aussehen würde, dass 25 % vom Verkäufer finanziert werden (in Form eines Verkäuferdarlehens), 25 % vom Käufer und 50 % von der Bank geliehen werden. Dies ist jedoch keineswegs immer der Fall und wir sehen sehr oft andere (ordentliche) Kennzahlen und Finanzierungen. Es ist wichtig, dass Sie sich diesbezüglich gut beraten lassen.

 

Verfolgen Sie eine Strategie!

Die Übernahme eines Unternehmens ohne Strategie ist nicht ratsam. Die Chance auf Erfolg ist viel größer, wenn Sie eine klare Strategie im Kopf haben. Unternehmer, die ein Unternehmen erwerben, um ihr Volumen zu erhöhen oder um eine Vorwärts- oder Rückwärtsintegration durchzuführen, handeln nach einer Strategie, um Synergieeffekte zu erzielen.

 

Zeitrahmen und Planung

Eine Akquisition kann ein paar Wochen, aber auch ein paar Monate (oder sogar länger) dauern. Dies hängt zum Teil davon ab, wie die Verhandlungen zwischen den Parteien verlaufen und wie professionell die Due-Diligence-Prüfung ist (und die Kooperation, die der Verkäufer bietet).

 

Im Falle einer Akquisition ist es ratsam, einen auf Mergers & Acquisitions (M&A) spezialisierten Anwalt so früh wie möglich im Prozess zu konsultieren, damit bereits in der ersten Phase des Letter of Intent (LOI) Maßnahmen ergriffen werden können. In dieser Phase wird die Basis für eine reibungslose und professionelle Abwicklung des Akquisitionsprozesses gelegt. Wir können Sie nicht nur bei der Vertragsgestaltung und den diesbezüglichen Verhandlungen unterstützen, sondern auch bei der Durchführung und Abwicklung der Due Diligence und bei der Einholung der richtigen Informationen vom Verkäufer, damit eine ordnungsgemäße und vollständige Prüfung durchgeführt werden kann.

 

Fragen?

Bei Fragen zu Übernahmen in den Niederlanden steht Ihnen der German Desk von Damsté Advocaten - Rechtsanwälte - Notare gerne während des gesamten Übernahmeprozesses mit Rat und Tat zur Seite. Nehmen Sie gerne Kontakt auf mit unserer Anwältin, Frau Irith Hoffmann, via hoffmann@damste.nl oder +31 630 5384 68.

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