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Homeoffice Niederlande - Wann haftet ein (deutscher) Arbeitgeber gemäß niederländischem Recht?

Lesezeit: 6 Minuten | Datum der Publikation: 29-06-2021 | Typ: Blog/Artikel

Viele deutsche Unternehmen mit Personal in den Niederlanden fragen sich, wie die Verantwortung bei der Arbeit von zu Hause in den Niederlanden verteilt ist. Wer übernimmt die Haftung in einem Schadensfall? Wozu ist der Arbeitgeber verpflichtet und welche Arbeitsmittel muss dieser seinen Angestellten bereitstellen? In diesem Artikel werden häufige Fragen von Arbeitgebern mit Personal im Homeoffice in den Niederlanden beantwortet.

Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers

Ein Arbeitgeber ist in den Niederlanden gesetzlich dazu verpflichtet, eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung zu gewährleisten. Innerhalb dieses Rahmens müssen Arbeitgeber Voraussetzungen schaffen, die auf gute und sichere Arbeitsbedingungen abzielen. Diese Verantwortung der Arbeitgeber betrifft auch die Vorbeugung von sowohl körperlichen als auch psychischen Beschwerden. Diese Sorgfaltspflicht gilt auch bezogen auf das Homeoffice. In diesem Fall gilt jedoch eine Regelung für erleichterte Arbeitsbedingungen, was bedeutet, dass bestimmte Verpflichtungen bezüglich der Arbeitsbedingungen nicht gelten. So ist ein Arbeitgeber z.B. nicht verantwortlich für die Einhaltung der Fluchtwege und Brandgefahren.

Das ändert aber nichts daran, dass der Arbeitgeber ein ergonomisch ausgestattetes Homeoffice zur Verfügung stellen muss. Arbeitgeber müssen aktiv in den Niederlanden dafür sorgen, dass das Homeoffice ergonomisch eingerichtet ist. Es muss also sichergestellt werden, dass die Arbeitnehmer über geeignete Arbeitsmittel verfügen. Dazu gehört unter anderem ein größenangepasster Schreibtisch und ein ergonomischer Bürostuhl.

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Wann haftet der Arbeitgeber und wann der Arbeitnehmer?

Wenn der Arbeitnehmer, der von zu Hause aus arbeitet, bereits über einen entsprechend ausgestatteten Arbeitsplatz verfügt, müssen Sie als Arbeitgeber keinen weiteren Beitrag leisten. Sie sind darüber hinaus verpflichtet, Ihren Angestellten ausreichende Informationen und Anweisungen zu korrekten und sicheren Arbeitsmethoden zu geben. Wenn Sie Ihren Pflichten im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz nicht nachkommen, laufen Sie nicht nur Gefahr, dass die Aufsichtsbehörde SZW (Niederländisches Ministerium für Soziales) ein Bußgeld verhängt, sondern Sie könnten auch von Ihren Mitarbeitern zivilrechtlich haftbar gemacht werden.

In diesem Fall ist es grundsätzlich die Verantwortung des Arbeitnehmers darzulegen und zu beweisen, dass sein Schaden während der Arbeit entstanden ist. Wenn Sie von zu Hause aus arbeiten, wird es oft schwierig (aber sicher nicht unmöglich) sein, dies nachzuweisen. Schäden, die durch normale Haus-, Garten- und Freizeitunfälle entstehen, gehen (vorerst) auf Kosten des Mitarbeiters. Ist der Arbeitnehmer dennoch in der Lage, einen ausreichenden Nachweis zu erbringen, dass der Arbeitgeber haftbar ist, so obliegt es dem Arbeitgeber zu beweisen, dass er seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist. Die Einhaltung der geltenden Gesundheits- und Sicherheitspflichten ist dabei in jedem Fall von großer Bedeutung. Ein Urteil des Amsterdamer Berufungsgerichts aus dem Jahr 2006 verdeutlicht dies.

 

Präzedenzfall - Amsterdam 2006

Damals hatte der Angestellte, der von zu Hause aus arbeitete, das RSI-Syndrom (Mausarm) entwickelt. In der Folge verklagte er seinen Arbeitgeber auf Schadensersatz. In dem Verfahren konnte er nachweisen, dass seine Beschwerden durch seine Arbeit am Bildschirm entstanden sind. Der Arbeitgeber wiederum konnte in diesem Fall nicht beweisen, dass er seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist. Er hatte sich z. B. überhaupt nicht um die Einrichtung eines ergonomischen Arbeitsplatzes gekümmert und stellte dem Angestellten keine geeigneten Arbeitsmittel zur Verfügung.

Der Mitarbeiter musste seine Arbeitsmittel selbst und auf eigene Kosten anschaffen. Er arbeitete an einem nicht verstellbaren Schreibtisch, den er aus einer alten Tür selbst gefertigt hatte. Auch seinen Bürostuhl musste er selbst anschaffen. Außerdem hat der Arbeitgeber keinerlei Informationen oder Anweisungen im Zusammenhang mit der Vermeidung und/oder Begrenzung der mit der Arbeit verbundenen Gefahren gegeben. Aufgrund dieser Tatsachen kam das Gericht zu dem Schluss, dass der Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht nicht nachgekommen war. Der Arbeitgeber hatte hier seine Verpflichtungen bezüglich der Arbeitsbedingungen vernachlässigt.

 

Was kann man tun, um das Haftungsrisiko zu minimieren?

Die obigen Ausführungen haben gezeigt, dass es ratsam ist, auf gute Arbeitsbedingungen in Ihrem Unternehmen zu achten. Sie sollten alles versuchen, um physische und psychische Beschwerden Ihrer Mitarbeiter zu verhindern.

Es ist wichtig, dass Sie ihren Mitarbeiter ergonomische Arbeitsmittel zur Verfügung stellen. So tragen Sie zielgerichtet dazu bei, einen ergonomisch eingerichteten Arbeitsplatz zu errichten und mögliche Beschwerden zu verhindern.

Darüber hinaus ist es wichtig, dass Sie Ihren Mitarbeitern (weiterhin) über mögliche Risiken informieren und genaue Anweisungen geben, wie das Homeoffice bestmöglich eingerichtet werden soll. Denken Sie in diesem Zusammenhang nicht nur an physische, sondern auch an psychische Gefahren. Halten Sie daher trotz der räumlichen Distanz einen guten Kontakt zu Ihren Mitarbeitern. Versuchen Sie, ihre Angestellten nicht zu überfordern und die Arbeitsbelastung einzelner Mitarbeiter im Auge zu behalten.

 

Schließlich ist es ratsam, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit hinzuzuziehen, die (ggf. in regelmäßigen Abständen) überprüft, ob der Arbeitsplatz alle Arbeitsschutznormen einhält. Es ist auch möglich, andere Kontrollvereinbarungen mit Ihren Mitarbeitern zu treffen. Solche Vereinbarungen könnten in einer “Regelung zur Heimarbeit” festgelegt werden.

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