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Niederlande EU Dienstleistungsrichtlinie

Neuigkeiten bezüglich der Dienstleistungsrichtlinie

Lesezeit: 3 Minuten | Datum der Publikation: 18-07-2023 | Typ: Blog/Artikel

Die Dienstleistungsrichtlinie der EU gilt zwar schon seit 2006, allerdings war sie vor Kurzem tragend für ein Urteil des Hoge Raad, des obersten Gerichts der Niederlande. Die Richtlinie wurde von Deutschland und den Niederlanden umgesetzt, sodass sich eine Auseinandersetzung im Rahmen von internationalen Handelsbeziehungen lohnt.

Niederlande EU Dienstleistungsrichtlinie

Worum geht es?

In der Sache ging es um einen Streit zwischen einem Groβhändler und einem Unternehmer. Der Groβhändler hatte Fleisch an den Unternehmer geliefert. Bezüglich der Bezahlung und dem Bestehen weiterer Informationspflichten kam es zum Streit.

Hauptsächlich ging es um die Frage, ob ein Groβhändler als Dienstleistungserbringer nach Art. 4 der Dienstleistungsrichtlinie (Art. 6:230a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) angesehen werde kann. Die Beantwortung dieser Frage ist wichtig, weil der Dienstleistungserbringer durch die Dienstleistungsrichtlinie verschiedenen Pflichten unterworfen wird. Dabei geht der Hoge Raad zuerst auf die Definition des Dienstleistungserbringers ein. Ein Dienstleistungserbringer ist eine natürliche Person, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt oder eine in einem Mitgliedstaat niedergelassene juristische Person. Auβerdem muss eine Dienstleistung vorliegen.

Die Dienstleistungsrichtlinie stellt einen allgemeinen Rechtsrahmen für eine Vielzahl von Dienstleistungen dar. Diese Tätigkeiten entwickeln sich ständig weiter und die Frage, welche Tätigkeiten eine Dienstleistung darstellen, muss unter Berücksichtigung aller Merkmale der Tätigkeiten beurteilt werden. Dabei ist insbesondere die Art und Weise wie sie in dem betreffenden Mitgliedstaat erbracht, organisiert und finanziert werden, zu berücksichtigen. Dabei sind sowohl Tätigkeiten für Unternehmen als auch für Privatpersonen vom Dienstleistungsbegriff umfasst. Die Beurteilung, ob eine Dienstleistung vorliegt, hängt dabei nicht von der konkret ausgeübten Tätigkeit ab.

 

Im vorliegenden Fall lag eine Dienstleistung in Form des Vertriebs vor, auch wenn die konkret ausgeübte Tätigkeit nicht wie eine Dienstleistung erschien und vom Berufungsgericht auch nicht als eine solche eingeordnet wurde.

Wenn eine Dienstleistung nach der Dienstleistungsrichtlinie vorliegt, ergeben sich unter Umständen weitere Informationspflichten. Die Umsetzung der Informationspflichten der Richtlinie erfolgte in den Niederlanden direkt im Bürgerlichen Gesetzbuch, während sie im deutschen Recht mit dem Erlass der Dienstleistungsinformationspflichtenverordnung erfolgte. Der Dienstleistungserbringer muss unter anderem seine allgemeinen Geschäftsbedingungen beispielsweise am Ort der Erbringung der Dienstleistung oder auf elektronischem Wege leicht zugänglich zur Verfügung stellen, damit sie berücksichtigt werden.

 

Durch die Einordnung der Groβhändlertätigkeit als Dienstleistung erwuchsen weitere Informationspflichten, die nicht eingehalten wurden. Durch den Verstoβ dieser vermeintlich simplen Informationspflicht konnten die allgemeinen Geschäftsbedingungen, auf die sich die Parteien stützten, nicht berücksichtigt werden und das Urteil dementsprechend beeinflusst wurde.

 

Was bedeutet das Urteil für andere Unternehmen?

Wenn womöglich eine Dienstleistung nach der Dienstleistungsrichtlinie vorliegt, ist es wichtig sich zu informieren, ob nicht weitere (entscheidende) Informationspflichten aus der Richtlinie bzw. der niederländischen Umsetzung erwachsen. Darüber hinaus darf das Vorliegen einer Dienstleistung nicht aufgrund konkreter Tätigkeiten verneint werden, die auf den ersten Blick nicht wie eine Dienstleistung erscheinen. Die niederländische und deutsche Umsetzung der Richtlinie ähneln sich zwar stark, sind aber nicht identisch. Auch insoweit sollte man sich zuvor erkundigen, damit internationalen Handelsbeziehungen nichts im Wege steht.

 

Sollten Sie sich bei der rechtlichen Beurteilung Ihrer unternehmerischen Tätigkeit unsicher sein, beraten wir Sie gern.

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