Nehmen Sie gerne Kontakt auf mit
D.A. (Doris) Klüsener
D.A. (Doris) Klüsener Rechtsanwältin
Logo
Niederlande Erbe annehmen ausschlagen

Niederlande: Erbe annehmen oder ausschlagen?

Lesezeit: 4 Minuten | Datum der Publikation: 03-05-2024 | Typ: Blog/Artikel | Verfasser: Doris Klüsener

Deutscher erbt in den Niederlanden

Wer mit einer Erbschaft konfrontiert wird, steht vor einer wichtigen Entscheidung: Soll die Erbschaft angenommen oder ausgeschlagen werden? In den Niederlanden gibt es noch einen dritten Weg, den das deutsche Recht so nicht kennt – die Erbannahme unter Vorbehalt. In diesem Artikel erfahren Sie, was dieses beinhaltet und für welche Situationen die sogenannte “beneficiaire aanvaarding” eine angemessene Möglichkeit darstellt.

Nachlass aus den Niederlanden

Der Verlust eines nahestehenden Menschen stellt stets ein einschneidendes Ereignis dar. Inmitten der Vielzahl an Herausforderungen und Fragestellungen, die auf die Hinterbliebenen in kürzester Zeit einströmen, rücken unweigerlich auch erbrechtliche Aspekte in den Fokus. Wenn es sich dabei dann auch noch um einen Nachlass aus den Niederlanden handelt, kann es zu zusätzlichen Anforderungen kommen. Die Unterschiede in den Rechtssystemen und Verfahrensweisen erfordern ein tiefgehendes Verständnis und eine sorgfältige Navigation durch internationale erbrechtliche Vorgaben.

Die “beneficiaire aanvaarding” (Annahme unter Vorbehalt) ist ein Beispiel dieser Unterschiede zwischen dem deutschen und dem niederländischen Erbrecht. Diese rechtliche Möglichkeit kann den Erben einen sicheren Weg bieten, mit dem Nachlass umzugehen.

 

Die Optionen im Überblick

Die folgenden Möglichkeiten bietet das niederländische Erbrecht:

  1. Uneingeschränkte Annahme (“zuivere aanvaarding”): Dieses ist die vollständige Annahme der Erbschaft mit allen Rechten und Pflichten, einschließlich der Übernahme von Schulden.
  2. Ausschlagung(“verwerping”): Dieses ist die vollständige Ablehnung der Erbschaft, wodurch auf alle Rechte und Pflichten verzichtet werden.
  3. Annahme unter Vorbehalt (“beneficiaire aanvaarding”): Dieses ist die besondere Form der Annahme, die ich im Folgenden ausführlicher behandeln werde.

 

Niederlande Erbe annehmen ausschlagen

 

Annahme unter Vorbehalt: Ein detaillierter Blick

Die dritte Option, die Annahme unter Vorbehalt (beneficiaire aanvaarding), bietet den Erben die Möglichkeit einer sicheren Abwicklung eines Nachlasses. Für Erben im Ausland, z.B. in Deutschland, ist die finanzielle Situation des Erblassers in den Niederlanden oft unklar, da Informationen über Verbindlichkeiten und Vermögenswerte nicht immer transparent oder vollständig zugänglich sind. Auch die geografische Distanz zum Nachlass erschwert die Einsichtnahme in Unterlagen und eine Bewertung.

Wenn die Gefahr besteht, dass die Verbindlichkeiten (“Schulden”) des Erblassers dessen Vermögenswerte übersteigen, empfiehlt es sich daher möglicherweise, die Erbschaft unter Vorbehalt anzunehmen. Diese Überlegung ist z.B. angebracht, falls der Verstorbene in einem unbekannten oder als risikoreich geltenden Berufsfeld tätig war. Ebenso kann es sein, dass zum Nachlass des Verstorbenen problematische Erbanteile gehören, die noch nicht abgewickelt sind. Sollten die Erben Informationen darüber haben, dass sich der Nachlass als unter dem Strich überschuldet darstellen könnte, kann die „beneficiaire aanvaarding“ sehr sinnvoll sein.

 

Die Annahme unter Vorbehalt kurzgefasst

Was bedeutet dieses? Wer die Erbschaft unter Vorbehalt annimmt, übernimmt die Vermögenswerte, jedoch nur bis zur Höhe der vorhandenen Schulden. Übersteigen die Schulden die Vermögenswerte, wird nicht mit dem eigenen persönlichen Vermögen gehaftet.

Die Vorgehensweise: Die Annahme unter Vorbehalt erfordert eine schriftliche Erklärung gegenüber dem zuständigen Nachlassgericht, wo sie eingetragen werden muss. Ab diesem Zeitpunkt wird der Nachlass nach strengen Regeln abgewickelt (Quasi-Liquidation, ähnlich einem Konkursverfahren).

Wichtiger Aspekt: Wenn die Annahme unter Vorbehalt namens eines minderjährigen Erben erklärt werden soll, sind besondere Formalitäten bei der Abwicklung des Nachlasses zu beachten.

 

Verfahren und Formalitäten

Die wichtigsten Infos zum Ablauf der Annahme unter Vorbehalt:

  • Die Annahme einer Erbschaft unter Vorbehalt wird durch das Einreichen einer schriftlichen Erklärung beim Nachlassregister des zuständigen Gerichts formalisiert.
  • Diese Erklärung kann lediglich dann Wirksamkeit erlangen, wenn der Erbe nicht zuvor Handlungen vorgenommen hat, die als Annahme der Erbschaft gedeutet werden können (z.B. Verkauf von Nachlassgegenständen, Bezahlung von Schulden des Verstorbenen, Entnahme von Vermögenswerten des Verstorbenen, Abschluss von Verträgen mit Geldern aus dem Nachlass).  
  • Für die Eintragung im Nachlassregister werden aktuell Gerichtsgebühren in Höhe von 155 Euro erhoben.

 

Beispiel einer Annahme unter Vorbehalt

Ein typisches Beispiel, in dem die beneficiaire aanvaarding die sicherste Lösung darstellt, ist der Fall eines Erblassers, der ein scheinbar wertvolles Vermögen hinterlässt, dessen finanzielle Situation jedoch ungeklärt ist.

Stellen wir uns folgende Situation vor: Ein Deutscher erbt in den Niederlanden. Der Erblasser ist Eigentümer eines großen Hauses und eines Unternehmens. Auf den ersten Blick scheint das Erbe sehr wertvoll. Allerdings berichtet der Prokurist, dass es noch ungeklärte hohe Forderungen des Finanzamtes (belastingdienst) über einen Zeitraum von vielen Jahren gibt. Hierüber laufe schon ein Gerichtsverfahren.  

Der Erbe steht nun vor einer Entscheidung. Die direkte Annahme (“zuivere aanvaarding”) würde bedeuten, dass er nicht nur das Vermögen, sondern auch alle Verbindlichkeiten des Erblassers übernimmt. Sollten die Schulden das Vermögen übersteigen, würde er auch mit seinem persönlichen Vermögen haften. Die Ausschlagung der Erbschaft würde andererseits bedeuten, auf das gesamte Erbe zu verzichten, auch auf finanziell vorteilhafte Teile.

In dieser Situation bietet die “beneficiaire aanvaarding” einen Ausweg: Die Erbschaft wird unter dem Vorbehalt angenommen, dass nur das Vermögen des Erblassers für die Schulden haftet, sprich nicht das persönliche Vermögen des Erben. Sollte sich herausstellen, dass die Schulden tatsächlich die Vermögenswerte übersteigen, ist der Erbe vor finanziellen Verlusten geschützt.

 

Fazit

Das niederländische Erbrecht bietet mit der Annahme unter Vorbehalt eine sichere Option für Erben, die sich vor unvorhergesehenen Schulden schützen möchten, ohne dabei auf potenzielle Vermögenswerte verzichten zu müssen. Diese Möglichkeit - neben derjenigen der vollständigen Annahme und Ausschlagung - unterstreicht die Wichtigkeit einer fundierten Entscheidungsfindung in Erbschaftsangelegenheiten. Mit Expertenunterstützung können Erben die bestmögliche Wahl treffen und ihre Interessen effektiv schützen.

 

Experten im niederländischen und deutschen Familienrecht

In diesem Zusammenhang bietet Doris Klüsener gemeinsam mit ihren spezialisierten Kollegen aus den Niederlanden und Deutschland umfassende Hilfe bei der Nachlassabwicklung. Die langjährige Erfahrung, das Engagement und Fachwissen von Rechtsanwältin Doris Klüsener in der Abwicklung von Nachlässen und der Durchführung familiengerichtlicher Genehmigungsverfahren sichert die Interessen ihrer Mandanten.

 

Weitere Themen Erbrecht Niederlande

Gerne unterstützt unser gesamtes Team der Erbrechtabteilung von Damsté advocaten en notarissen auch bei den folgenden erbrechtlichen Themen und Fällen:

  • Deutscher erbt in den Niederlanden
  • Erbrecht Niederlande
  • Erbrecht Deutschland
  • Internationales Erbrecht bei grenzüberschreitenden Erbschaften
  • Testamentsgestaltung und -auslegung
  • Pflichtteilsrecht und Enterbung
  • Erbschaftsannahme und Erbausschlagung Niederlande
  • Erbteilung unter Erben
  • Erbschaftssteuer und steuerliche Aspekte der Erbschaft (niederländisches Recht)
  • Nachlassverwaltung und -abwicklung
  • Erbverträge und vorweggenommene Erbfolge
  • Rechte und Pflichten der Erben und Erbengemeinschaft
  • Schenkungen als Teil der Vermögensnachfolge

 

Kontakt

Bei weiteren Fragen zum Erbrecht in den Niederlanden nehmen Sie gerne Kontakt auf mit unseren Anwältinnen für Familien- und Erbrecht:

bzw. Telefonzentrale 0031 53 484 0000.

Diese Information teilen: