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Unternehmen, Behörden und Semi-Behörden sind an viele europäische Rechtsvorschriften gebunden, unter anderem im Bereich Vergabe und Wettbewerb. Mithilfe einer Ausschreibung wird ein Wettbewerb geschaffen, um öffentliche Gelder so effizient wie möglich zu einzusetzen und zu nutzen.

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Vergabe und Wettbewerb

Unternehmen, Behörden und Semi-Behörden sind an viele europäische Rechtsvorschriften gebunden, unter anderem im Bereich Vergabe und Wettbewerb. Mithilfe einer Ausschreibung wird ein Wettbewerb geschaffen, um öffentliche Gelder so effizient wie möglich zu einzusetzen und zu nutzen.

Das Vergaberecht umfasst in diesem Rahmen alle Regeln, die für öffentliche Auftraggeber bei der Vergabe von Aufträgen auf dem Markt gelten. Unternehmen, die sich anschließend an einer Ausschreibung beteiligen, müssen miteinander konkurrieren. Alle Unternehmen, die sich um einen Auftrag mitbewerben, müssen selbstverständlich die gleiche Chance haben. Die Grundsätze der Transparenz, Objektivität, Gleichheit und Nichtdiskriminierung müssen daher durch einen öffentlichen Auftraggeber jederzeit beachtet werden.
 
Das Wettbewerbsrecht betrachtet das Verhalten der Unternehmen selbst und verbietet, dass sich Unternehmen so verhalten, dass sie den Wettbewerb (untereinander) beschränken. Im Vergaberecht ist dies wichtig, da bei Ausschreibungen sichergestellt werden muss, dass der Wettbewerb nicht durch wettbewerbswidriges Verhalten eingeschränkt wird. So kann ein Wettbewerber von Ausschreibungen ausgeschlossen werden, wenn er im Widerspruch mit den Wettbewerbsregeln gehandelt hat. Zwischen dem Vergaberecht und dem Wettbewerbsgesetz besteht daher eine wichtige Beziehung.

Damsté Advocaten - Rechtsanwälte - Notare hilft Ihnen bei Fragen zum Vergabe- und Wettbewerbsrecht gerne weiter.