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Gesellschaftsrecht

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Gesellschaftsrecht in den Niederlanden

Für deutsche Unternehmen, die anstreben auf den niederländischen Markt zu expandieren, ist es ratsam, sich mit dem niederländischen Gesellschaftsrecht zu befassen. Die Gründung des Unternehmens, Verträge und Geschäftsbedingungen sowie unternehmensinterne Umstrukturierungen und Konflikte richten sich nach dem nationalen Gesellschaftsrecht.

Im Zuge der Internationalisierung von Wirtschaft und Handel gewinnt neben dem inländischen Gesellschaftsrecht auch das ausländische Gesellschaftsrecht für expandierende Unternehmen zunehmend an Bedeutung.

 

Anwalt für Gesellschaftsrecht in Holland

Wir bei Damsté haben uns auf dem Rechtsgebiet des Gesellschaftsrecht auf die Expansion deutscher Unternehmen auf den niederländischen Markt spezialisiert. Unser Team aus deutschsprachigen Anwälten sind Experten sowohl in dem Bereich des niederländischen als auch des deutschen Gesellschaftsrecht. Trotz grundlegender Ähnlichkeiten im deutschen und niederländischen Gesellschaftsrecht, bestehen auch wesentliche Unterschiede. Mangelnde Kenntnis über diese Unterschiede können weitreichende Konsequenzen für das Unternehmen haben. Mit unserer grenzüberschreitenden fachlichen Expertise können wir Ihr Unternehmen bei jeglichen unternehmerischen Tätigkeiten in Holland unterstützen.

 

Unsere Tätigkeit im Bereich des Gesellschaftsrecht umfasst unter anderem:

 

Gesellschaftsrecht nach niederländischem Recht

In den Niederlanden wird, ebenso wie in Deutschland, zwischen Kapital- und Personengesellschaften unterschieden. Das niederländische und deutsche Gesellschaftsrecht sieht vergleichbare Rechtsformen vor. Die beliebteste Gesellschaftsform in den Niederlanden ist die B.V. (besloten vennootschap), welche mit der Rechtsform der GmbH in Deutschland vergleichbar sind.

Die Gesellschafter können die Rechtsform der Gesellschaft bei der Gründung festlegen. Die Gründung der Gesellschaft muss in den Niederlanden, wie auch in Deutschland, von einem Notar beurkundet werden. Vor dem Notar müssen die Gesellschafter auch eine Satzung der Gesellschaft festlegen. Außerdem ist es in den Niederlanden bei der Gründung erforderlich einen Finanzplan vorzulegen. Im Rahmen dieses müssen die Gesellschafter die Finanzierung ihrer geplanten unternehmerischen Tätigkeit für die ersten zwei Jahren begründen. Anstatt eines Finanzplans ist in Deutschland bei der Gründung verschiedener Gesellschaftsformen ein gewisses Stammkapital vorzuweisen.

Im Rahmen der Satzung können die Gesellschafter die Bedingungen ihrer gemeinsamen unternehmerischen Tätigkeiten festlegen. Durch die umfassende Regelung der Ausübung der Tätigkeit als Gesellschafter, können spätere Konflikte vermieden werden. Ein Anwalt für Gesellschaftsrecht kann ihn bei der Ausarbeitung der Satzung beratend zur Seite stehen. Sollte es dennoch zu Konflikten innerhalb des Unternehmens kommen, können diese vor der Unternehmenskammer des Amsterdamer Berufungsgerichts beigelegt werden. Eine anwaltliche Vertretung vor der Unternehmenskammer ist zwingend erforderlich.

Neben den unternehmensinternen rechtlichen Angelegenheiten sind im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit auch Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen rechtlich relevant. Ferner zählen dazu auch Fusionen, Unternehmensübernahmen oder Reorganisationen. Bei der Ausarbeitung, Begleitung und Beratung dieser rechtlichen unternehmerischen Tätigkeit stehen unsere deutschsprachigen Anwälte von Damsté Ihnen gerne zur Verfügung!

 

Beratung zum niederländischen Gesellschaftsrecht

Ob Sie nun ein neues Unternehmen gründen wollen, Ihre Unternehmensstruktur ändern möchten, Geschäfte mit Lieferanten und Kunden machen wollen, es in Ihrem Unternehmen oder mit einem Dritten eine Konfliktsituation gibt oder zu entstehen droht oder sich Ihr Unternehmen in einer finanziell schwierigen Phase befindet, wir unternehmen und denken mit Ihnen mit beim Gesellschaftsrecht in den Niederlanden.

Wir sind Ihr Ansprechpartner für Betreuung und Unterstützung bei all Ihren (juristischen) Unternehmensfragen. Denken Sie an die Gründung eines neuen Unternehmens, Fusionen und Übernahmen, Umstrukturierungen, Gesellschafterverträge, Finanzierungen und Sicherheiten, Insolvenzen, allgemeine Geschäftsbedingungen, (die Erstellung und Beurteilung von) Verträgen mit Lieferanten, Kunden oder Kooperationspartnern, geistiges Eigentum, IT, Haftungsfragen und Ansprüche.
 
Mit unserem Wissen und unserer Erfahrung aus Konfliktsituationen, Verfahren und Insolvenzen können wir Ihnen – bevor ein Rechtsstreit oder Problem entstanden ist – helfen, um Sie vor Fehltritten und möglichen Ansprüchen zu schützen.

 

Kontakt

Egal mit welchem Problem Ihr Unternehmen gerade konfrontiert wird, unsere niederländischen und deutschen Anwälte für Gesellschaftsrecht stehen Ihnen in den Niederlanden mit Rat und Tat zur Seite. Nehmen Sie gern Kontakt auf mit unserer deutschsprachigen niederländischen Anwältin Frau Irith Hoffmann (via hoffmann@damste.nl oder +31 630 5384 68) oder mit unserem deutschen Rechtsanwalt Markus Sporleder (via sporleder@damste.nl oder +31 6 82 06 97 38).