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Erbrecht in den Niederlanden

Der Tod eines Angehörigen ist in der Regel ein tiefgreifendes Ereignis. Neben der emotionalen Belastung und Trauer müssen sich die Hinterbliebenen oft um viele Angelegenheiten des Verstorbenen kümmern. Dazu gehören auch rechtliche Angelegenheiten, insbesondere solche, die den Nachlass des Verstorbenen betreffen.

Unsere Anwälte und Notare beraten Sie gerne in allen erbrechtlichen Angelegenheiten in den Niederlanden.

Das Erbrecht bestimmt, wie nach dem Versterben einer Person mit deren Nachlass verfahren wird. Dafür ist eine gesetzliche Erbfolge vorgesehen. Der Erblasser kann von der gesetzlichen Erbfolge abweichen. Dieses ist im niederländischen – anders als im deutschen Recht – nur mittels eines notariellen Testaments möglich. Darin kann der Erblasser u.a. einen oder mehrere Erben einsetzen oder die gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausschließen.

Kinder eines Erblassers, die von dem Erbe mittels Testament ausgeschlossen wurden, haben einen Pflichtteilsanspruch, der die Hälfte des gesetzlichen Erbteils beträgt (sogenannte legitieme portie). Es gibt kein Pflichtteilsrecht der Eltern. Das gilt grundsätzlich auch für Ehegatten, die aber besondere Rechte im niederländischen Erbrecht genießen.

Ein Testament wird erst durch notarielle Beurkundung wirksam. Der Erblasser kann dafür sein Testament direkt beim Notar erstellen lassen oder ein selbstständig erstelltes Testament beim Notar zur Verwahrung hinterlegen (das sogenannte depot testament).Ein Testament stellt sicher, dass mit dem Nachlass des Erblassers nach seinen persönlichen Wünschen verfahren wird. Deshalb ist es besonders wichtig, dass sich jeder mit der Regelung seines Nachlasses auseinandersetzt. Es kann viel Leid und Elend vermeiden, wenn diese erbrechtlichen Fragen rechtzeitig geklärt werden.

 

Das Erbrecht in den Niederlanden umfasst für uns in aller Regel unter anderem die folgenden Aspekte:

 

 

Grenzüberschreitende Sachverhalte erschweren häufig die Klärung erbrechtlicher Fragen. Das ist z.B. der Fall, wenn der Erblasser deutscher Staatsangehöriger ist, aber in den Niederlanden lebt und/oder sich der Nachlass in den Niederlanden befindet. Zunächst ist zu klären, welches nationale Recht Anwendung findet und welches Gerichts international zuständig ist (das deutsche Gericht oder ein Gericht in Holland?). Das anwendbare Recht bestimmt sich nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers, wenn der Erblasser keine Rechtswahl für das Erbrecht getroffen hat. So kann im Beispielsfall ein deutsche Staatsangehöriger das deutsche Erbrecht wählen oder aber Bestimmungen treffen nach niederländischem Erbrecht als dem Land seines gewöhnlichen Aufenthaltes. Hierfür ist es aber wichtig, sich vorher gut beraten zu lassen.

Auch die Fragen der Erbschaftssteuer sind dabei zu beachten.

Die Klärung aller schwieriger erbrechtlicher Angelegenheiten einer Person sollte von einem/einer Anwalt/Anwältin bzw. Notar/in übernommen, betreut und abgewickelt werden und hoffentlich außergerichtlich geklärt werden. Dort wo es nicht anders geht, muss ein Gericht hiermit befasst werden.

Wir stehen Ihnen in diesen Fragenstellungen gerne umfassend zur Seite. Wir verfügen über Expertise zum niederländischen und zum deutschen Erbrecht und können Ihnen als deutsche und niederländische Rechtsanwälte aber auch als niederländische Notare zur Verfügung stehen. Selbstverständlich arbeiten wir ebenfalls mit deutschen Notaren zusammen.

Bei weiteren Fragen zum Erbrecht in den Niederlanden nehmen Sie gerne Kontakt auf mit unseren Anwältinnen für Familien- und Erbrecht:

bzw. Telefonzentrale 0031 53 484 0000.